Es gibt viele Möglichkeiten sich im Bezirk zu beteiligen. Doch was ist Beteiligung eigentlich und warum ist sie wichtig? Auf dieser Seite finden Sie Informationen dazu sowie zu Ihren Möglichkeiten sich im Bezirk zu beteiligen.

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Diese Seite wird von uns laufend erweitert – weitere Informationen, wie z.B. zu Einwohnerfragestunden, Bürgerbegehren oder Volksentscheiden werden bald folgen.
Konkrete aktuelle Vorhaben und Beteiligungsmöglichkeiten finden Sie auch immer auf mein.berlin.de

In den Prozessen der Bürgerbeteiligung tauchen immer wieder Fachbegriffe auf, die den meisten Menschen nicht sofort geläufig sind oder in Zusammenhang mit der Bürgerbeteiligung eine besondere Bedeutung haben. Diese Begriffe werden in unserem Glossar erklärt.
Sollten Sie Fragen haben, können Sie uns gerne anrufen oder eine Mail schreiben.

Bauleitplanung



2021 Mein Reinickendorf Infoplakat Bauleitung 
Grafik: Marie Bauer

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Was ist Was in der Bürgerbeteiligung? In diesem Plakat unserer Info-Reihe erklären wir Bürgerbeteiligung in der Bauleitplanung: Wie funktioniert Bauleitplanung? Was ist eigentlich ein Bebauungsplan oder ein Flächennutzungsplan? Und wie kann man sich daran beteiligen?



Was ist Bauleitplanung und wozu dient sie?
Die Bauleitplanung ist ein Instrument zur Steuerung der städtebaulichen Entwicklung und der Bodennutzung einer Gemeinde.
Das Ziel der Bauleitplanung ist die Förderung einer nachhaltigen städtebaulichen Entwicklung. Daher sollen bei der Planung und Ausgestaltung der Nutzung von Flächen soziale, wirtschaftliche und umweltschützende Anforderungen in gleichem Maße berücksichtigt werden.

Wo ist die Bauleitplanung gesetzlich geregelt?

Die Bauleitplanung ist im Baugesetzbuch und der Baunutzungsverordnung rechtlich geregelt und gilt für alle Bundesländer.
Das Baugesetzbuch regelt das Verfahren zur Aufstellung, Änderung und Ergänzung von Bauleitplänen. Darüber hinaus enthält es Vorschriften darüber, was in den Plänen festgesetzt werden kann und welche Vorhaben jeweils zulässig sind. Das Baugesetzbuch schreibt für die Bauleitpläne außerdem ein zweistufiges Verfahren der Öffentlichkeitsbeteiligung vor.
Die Baunutzungsverordnung bestimmt, welche Baugebietstypen in den Bauleitplänen festgesetzt werden können und welche baulichen Nutzungen und Bauweisen innerhalb dieser Gebiete zugelassen werden können.
Bauleitpläne sind aufzustellen, sobald und soweit es für die städtebauliche Entwicklung erforderlich ist. Auf die Aufstellung von Bauleitplänen besteht allerdings kein Anspruch. Die Bauleitplanung setzt sich zusammen aus dem Flächennutzungsplan (FNP) als vorbereitender Bauleitplan und den Bebauungsplänen (B-Pläne) als verbindliche Bauleitpläne.



Was ist ein Flächennutzungsplan?
Der Flächennutzungsplan stellt als vorbereitender Bauleitplan die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung der gesamten Stadt in den Grundzügen dar. Ihm kann man die zukünftig geplante Verteilung der Flächen entnehmen, also wo sich Gebiete für Wohnen, Gewerbe, Grünflächen oder andere Nutzungen in der Stadt befinden sollen. Der Flächennutzungsplan wird in Berlin vom Abgeordnetenhaus beschlossen und wird fortlaufend an die aktuellen Entwicklungsbedürfnisse angepasst. Dazu werden regelmäßig Änderungsverfahren durchgeführt, bei denen eine Beteiligung der Öffentlichkeit stattfindet. Die Zuständigkeit dafür liegt bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen. Der Flächennutzungsplan ist die verbindliche Grundlage für die öffentliche Verwaltung. Für die Bürgerinnen und Bürger der Stadt ist er rechtlich unverbindlich.

Weitere Informationen, auch zur Möglichkeit sich zu beteiligen, erhalten Sie unter:
https://www.stadtentwicklung.berlin.de/planen/fnp/de/buergerbeteiligung/index.shtml

 

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Was ist ein Bebauungsplan?
Für die Aufstellung und Änderung der Bebauungspläne sind in Berlin die Bezirke verantwortlich. Nur bei Bebauungsplänen mit gesamtstädtischer Bedeutung wird das Verfahren durch die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen durchgeführt, wie z.B. für die Bebauungspläne auf dem ehemaligen Flughafen Tegel.
Der Bebauungsplan als verbindlicher Bauleitplan wird als Satzung, in Berlin als Rechtsverordnung beschlossen. Er ist dadurch sowohl für die Verwaltung als auch für die Bürgerinnen und Bürger rechtsverbindlich. Das bedeutet, dass durch den beschlossenen Bebauungsplan das Recht geschaffen wird, wie ein Grundstück genutzt werden darf. Der Bebauungsplan ist aus den Vorgaben des FNP zu entwickeln. Durch den Bebauungsplan werden die Nutzungen, die im Flächennutzungsplan vorgesehen sind, konkretisiert. Das heißt beispielweise, dass der Bebauungsplan für ein Wohngebiet festlegen kann, dass dort neben Wohnnutzungen nur bestimmte andere Nutzungen möglich sind. Damit können solche Nutzungen, die nicht in den Gebietstyp passen, wie z.B. Tankstellen, ausgeschlossen werden. Im Bebauungsplan kann auch festgelegt werden, wo genau auf einem Grundstück gebaut werden darf und wie viele Geschosse ein Gebäude haben darf. Die Festlegungen im Bebauungsplan können die Entwicklung eines Gebietes dadurch wesentlich bestimmen. Ob und wann Bebauungspläne aufgestellt oder geändert werden entscheidet der Bezirk, je nachdem, ob aktuelle Entwicklungen oder gesamtstädtische Ziele dies erfordern.
Auf der Webseite der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen finden Sie auch eine grafische Übersicht über den Ablauf von Bebauungsplanverfahren und eine Lesehilfe für Bebauungspläne.



Wie kann ich mich beteiligen? Welche Beteiligungsmöglichkeiten habe ich?
Das Beteiligungsverfahren in der Bauleitplanung ist über zwei Beteiligungsstufen geregelt. Diese werden nachfolgend dargestellt und anhand eines Beispiels verdeutlicht.

Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung


Der Bezirk Reinickendorf möchte auf einer brachliegenden, ehemals gewerblichen Fläche ein Wohngebiet mit Kindertagesstätte entwickeln. Dazu wird ein erster Bebauungsplanentwurf mit Begründung erstellt. Der Bebauungsplan beinhaltet die beabsichtigte Nutzung der Flächen, die Begründung enthält die allgemeinen Ziele, Zwecke und Auswirkungen der Planung. Der Bebauungsplanentwurf wird dann im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung im Rathaus ausgestellt und im Internet veröffentlicht. Jetzt haben Sie die Möglichkeit sich den Plan und die Begründung anzuschauen. Wenn Sie zu der Planung Anregungen haben oder wichtige Aspekte nicht berücksichtigt finden (z.B. die Kita liegt zu dicht an einer lauten Straße, die Wohngebäude sind zu hoch oder es sind zu wenig Begrünungsmaßnahmen geplant), können Sie dazu eine Stellungnahme innerhalb einer festgelegten Frist abgeben. Diese Stellungnahmen werden dann vom Fachbereich Stadtplanung und Denkmalschutz abgewogen und können zu Planänderungen führen.
Parallel zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung wird in der Regel auch die frühzeitige Behördenbeteiligung durchgeführt. Die erste Stufe der Beteiligung soll in einer frühen Planungsphase erfolgen, um schon zu Beginn des Verfahrens private oder öffentliche Betroffenheiten zu ermitteln und diese mit Konkretisierung der Planung zu berücksichtigen. Dabei können auch verschiedene Alternativen der Planung vorgelegt werden.
Der Fachbereich Stadtplanung und Denkmalschutz legt fest, wie lange eine frühzeitige Bürgerbeteiligung stattfindet, in der Regel für vier Wochen. Alternativ hat der Bezirk auch die Möglichkeit, eine Bürgerveranstaltung durchzuführen. Über die beabsichtigte Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung wird in der Tagespresse und auf der Internetseite des Bezirkes informiert.
In bestimmten Fällen kann auf die frühzeitige Beteiligung verzichtet werden. Das ist beispielsweise der Fall, wenn ein Bebauungsplan geändert oder ergänzt wird und sich dadurch keine wesentlichen inhaltlichen Veränderungen ergeben („Vereinfachtes Verfahren“ in Paragraf 13 des BauGB geregelt).

Die öffentliche Auslegung


Vor der öffentlichen Auslegung erfolgt die Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange.
Unter Berücksichtigung der durch die Bürgerinnen und Bürger aber auch der durch Behörden und Träger öffentlichen Belange abgegebenen Stellungnahmen wird ein detaillierter Planentwurf mit einer ausführlichen Begründung für das künftige Wohngebiet erstellt. Folgende Änderungen wurden in den Bebauungsplan eingearbeitet: Der Standort der Kindertagesstätte wurde verlegt und grenzt nun an eine Parkanlage. Für die Wohnhäuser wurde die Höhe beibehalten, jedoch eine Verpflichtung zur Dachbegrünung aufgenommen.
Dieser nun konkrete Bebauungsplanentwurf wird für einen Monat öffentlich ausgelegt. Die öffentliche Auslegung muss mindestens eine Woche vor Beginn ortsüblich (im Amtsblatt Berlin) bekannt gemacht werden. Zusätzlich erfolgt die Bekanntmachung in der Tagespresse und im Internet. Der Bebauungsplan wird zusammen mit der Begründung und den umweltbezogenen Informationen in den Räumen des Fachbereiches Stadtplanung und Denkmalschutz ausgelegt und auf dessen Internetseite sowie auf mein.berlin.de veröffentlicht. Während der Auslegungsfrist haben alle Interessierten die Möglichkeit den Plan einzusehen und Anregungen und Änderungswünsche abzugeben. Diese Stellungnahmen werden dann vom Fachbereich Stadtplanung und Denkmalschutz ausgewertet.
Das Ergebnis der Abwägung aller während des Verfahrens eingegangenen Anregungen wird anschließend der Bezirksverordnetenversammlung vorgelegt. Diese beschließt dann den Bebauungsplan als Rechtsverordnung.
Manchmal kommt es zu Änderungen der Planung nach der Behördenbeteiligung oder nach der öffentlichen Auslegung. Dann sind diese Beteiligungen in der Regel erneut durchzuführen, bei geringen Auswirkungen auf den Planinhalt können auch nur die Betroffenen erneut beteiligt werden.
Inwieweit Ihre Stellungnahme im Bebauungsplan berücksichtigt wurde, teilt Ihnen der Fachbereich zum Abschluss des Verfahrens schriftlich mit.



Wie erfahre ich, ob es in Reinickendorf aktuell ein Bebauungsplanverfahren gibt, an dem ich mich beteiligen kann? Wie/Wo kann ich eine Stellungnahme abgeben?
Über folgende Webseiten können sie sich informieren, ob es aktuell ein Bebauungsplanverfahren in Reinickendorf gibt, an dem Sie sich beteiligen können:
• Auf der Webseite des Fachbereiches Stadtplanung und Denkmalschutz des Bezirksamts Reinickendorf: www.berlin.de/ba-reinickendorf/politik-und-verwaltung/aemter/stadtentwicklungsamt/stadtplanung-und-denkmalschutz/bebauungsplaene/
• Auf der Beteiligungsplattform Mein.Berlin.de


• Im Büro für Bürgerbeteiligung Reinickendorf

Ihre Stellungnahmen können Sie formlos per Post an das Bezirksamt Reinickendorf von Berlin, Fachbereich Stadtplanung und Denkmalschutz, Eichborndamm 215, 13437 Berlin oder per Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. oder über das auf der Webseite zur Verfügung gestellte Onlineformular abgeben.

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Quellen:


https://www.berlin.de/ba-reinickendorf/politik-und-verwaltung/aemter/stadtentwicklungsamt/stadtplanung-und-denkmalschutz/
Baugesetzbuch
Baunutzungsverordnung

Planfeststellungsverfahren



Was bedeutet ein Planfeststellungsverfahren? Auf dem Plakat und im Flyer unserer Info-Reihe erklären wir, wie es funktioniert.

2022 plakat planfeststellungsverfahren 
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2023 flyer planfeststellungsverfahren
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Grafiken: Marie Bauer


Was ist ein Planfeststellungsverfahren und wozu dient es?


Das Planfeststellungsverfahren ist das Verfahren zur Genehmigung von großen verkehrlichen Infrastrukturmaßnahmen (z.B. Straßen- und Autobahnbau, Radwege, Schienenverkehr, Flugplätze).
Neue Infrastruktur-Planung betrifft oft viele Akteure, z. B. Bezirke und Träger öffentlicher Belange (Institutionen, denen die Wahrnehmung öffentlicher Aufgaben übertragen ist, wie z.B. Wasserbetriebe, Telekom…), aber auch Grundstückeigentümer*innen oder Anwohner*innen. Infrastrukturmaßnahmen stellen häufig eine langfristige, große Veränderung dar. Daher sollen die Interessen aller Betroffenen angehört und berücksichtigt werden.
Das Planfeststellungsverfahren soll zu einem Ausgleich zwischen öffentlich-rechtlichen und privaten Anliegen bei der Planung und Umsetzung von Infrastrukturmaßnahmen beitragen.

 



Wie läuft ein Planfeststellungsverfahren ab und wie kann ich mich beteiligen?
Der Ablauf des Planfeststellungsverfahrens und die vorgesehene Beteiligung ist im Verwaltungsverfahrensgesetz rechtlich geregelt.
Ein Planfeststellungsverfahren läuft folgendermaßen ab:
Es beginnt mit einer Anhörung. Diese beinhaltet die Beteiligung der betroffenen Behörden sowie eine öffentliche Auslegung der Planung. Alle können sich über die Ziele, Auswirkungen und Kosten des Bauvorhabens informieren. Bürger*innen, die von der Planung betroffen sind, können innerhalb einer festgelegten Frist Einwendungen gegen den Plan erheben. Es wird geprüft, ob die Einwände durch eine Anpassung oder Änderung des Plans gelöst werden können.
In der Regel folgt danach ein Erörterungstermin, zu dem alle Einwender*innen und die betroffenen Behörden eingeladen werden. Nach Abwägung sämtlicher Stellungnahmen und vorgebrachter Einwendungen wird eine Stellungnahme zum Ergebnis und zum Umgang mit nicht berücksichtigten Einwendungen erstellt. Dann erfolgt der Planfeststellungsbeschluss durch die Planungsbehörde (in Berlin SenUMVK oder Eisenbahnbundesamt).
Weitere Informationen sind auf den Internetseiten der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz unter folgendem Link einzusehen:
https://www.berlin.de/sen/uvk/verkehr/verkehrsplanung/planfeststellungen

 



Wie erfahre ich, ob es aktuell ein Planfeststellungsverfahren in Reinickendorf gibt? Kann ich eine Stellungnahme abgeben?


Für die Beteiligung im Rahmen der Anhörung erfolgt eine ortsübliche Bekanntmachung in den drei Berliner Tageszeitungen Berliner Zeitung, Der Tagesspiegel, Berliner Morgenpost sowie im Amtsblatt von Berlin. Die Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz veröffentlicht außerdem Informationen auf ihrer Webseite.
Wenn Sie von einem Vorhaben betroffen sind, aber nicht ortsansässig sind, werden Sie im Anhörungsverfahren direkt vom Träger des Vorhabens (z. B. das Bezirksamt) darüber informiert, dass Sie eine Stellungnahme abgeben bzw. Einwendungen erheben können.
Auch nicht betroffene Bürger*innen können sich informieren, ob es aktuelle Planfeststellungsverfahren in Reinickendorf gibt. Sie können sich jedoch nicht beteiligen.
Hier erhalten Sie Informationen zu laufenden Verfahren:
https://www.berlin.de/sen/uvk/verkehr/verkehrsplanung/planfeststellungen/aktuelle-und-abgeschlossene-verfahren/

 


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Quellen:


https://www.berlin.de/sen/uvk/verkehr/verkehrsplanung/planfeststellungen/
Verwaltungsverfahrensgesetz

Städtebauliche Förderprogramme



2023 Mein Reinickendorf Infoplakat FoerderprogrammeGrafik: Marie Bauer
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In diesem Plakat unserer Info-Reihe erklären wir, welche Städtebauförderprogramme den Menschen in bestimmten Reinickendorfer Ortsteilen zur Verfügung stehen und welche Institutionen als Ansprechpartner infrage kommen.

Es gibt in Reinickendorf viele verschiedene Möglichkeiten als Bewohner oder Bewohnerin an der Entwicklung des Bezirkes mitzuarbeiten. Dabei kann man die eigene Meinung in vielen Themenbereichen mit einbringen. Viele dieser Möglichkeiten werden vom Bezirksamt organisiert. Hier erklären wir, welche Anlaufstellen es darüber hinaus gibt, um als Bewohner oder Bewohnerin aktiv an der Entwicklung der eigenen Nachbarschaft teilzunehmen.

Die Quartiersmanagement-Büros


In Reinickendorf gibt es drei Quartiersmanagement-Büros. Diese befinden sich in Gegenden, wo es z.B. viel Kinderarmut, Arbeitslosigkeit und nur wenige schöne, öffentliche Räume wie Parks gibt. Die Quartiersmanagement-Büros sind die Anlaufstelle für alle Anwohnenden, die eine Idee für die Gegend oder ein Problem mit ihr haben. Ihre Aufgabe ist die Verbesserung der alltäglichen Lebensbedingungen in ihrer Nachbarschaft. Sie verfügen über Gelder, die der Senat bereitstellt. Damit werden einerseits Bauvorhaben umgesetzt, z.B. der Bau eines Nachbarschaftzentrums und andererseits Angebote für die Anwohnenden geschaffen, z.B. Freizeitangebote für Kinder- und Jugendliche. Um zu entscheiden, welche dieser Projekte nun wichtig für den Kiez sind, arbeiten die Quartiersmanagement-Büros eng mit den Anwohnenden zusammen. Dafür gibt es Gremien, an denen alle Anwohnenden teilnehmen können, sofern sie mindestens 16 Jahre alt sind. Zum Beispiel den „Quartiersrat“. Dieser bestimmt, welche Projekte wichtig für die Nachbarschaft sind. Dabei entscheidet er auch darüber, wie das Geld ausgegeben werden soll. Die Projekte werden dann von sogenannten „Trägern“ durchgeführt. Das sind z.B. Vereine, gemeinnützige Organisationen oder Unternehmen. Wichtig ist, dass die Quartiersmanagement-Büros immer nur für ein bestimmtes eingegrenztes Gebiet zuständig sind. Als Anwohnende können Sie sich entweder direkt in den Gremien beteiligen und bei der Entwicklung dieser Projekte mitdiskutieren oder Sie nehmen an den vielfältigen Aktivitäten innerhalb der Projekte teil.

Kontaktdaten
Quartiersmanagement Letteplatz
Mickestraße 14
D-13409 Berlin
Telefon (030) 49 98 70 89-0 
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.
www.qm-letteplatz.de

Quartiersmanagement Auguste-Viktoria-Allee
Graf-Haeseler-Str. 17
D-13403 Berlin
Telefon (030) 670 64 999
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.
www.qm-auguste-viktoria-allee.de

Quartiersmanagement Titiseestraße
Titiseestraße 3
D-13469 Berlin
Telefon: (030) 62 00 87 14
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.
qm-titiseestrasse.de/



Die BENN-Büros (Berlin Entwickelt Neue Nachbarschaften)


Die BENN-Büros sind in allen Gebieten tätig, in denen große Unterkünfte für geflüchtete Menschen vorhanden sind. In diesen Stadträumen verändert sich die Nachbarschaft im Umfeld der Unterkünfte durch den Zuzug der neuen Nachbarinnen und Nachbarn. Die BENN-Büros sind
Anlaufstelle für die Anwohnenden der Unterkünfte, die bestehende Nachbarschaft und auch die rundherum vorhandenen Einrichtungen. Sie sollen dabei helfen, die neuen Anwohnerinnen und Anwohner in die Nachbarschaft einzubeziehen. Sie organisieren Beteiligungsveranstaltungen, bei denen Geflüchtete und die Nachbarschaft zusammen Ideen für gemeinschaftliche Aktionen entwickeln, wie z.B. Gärtnern. Um diese Aktionen umzusetzen, verfügen die BENN-Büros über Geld, dass sie vom Senat bekommen. Sie helfen mit solchen Aktionen Unsicherheiten auf beiden Seiten abzubauen und den Zusammenhalt zu stärken. Alle die sich daran gerne beteiligen möchten, können einfach mit den BENN-Büros Kontakt aufnehmen.


Kontaktdaten:
BENN-Team Tegel-Süd
Telefon: 0178 105 555 9
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.
www.benn-tegelsued.de/

 
BENN-Team Wittenau-Süd
Ollenhauerstraße 70
13403 Berlin
Telefon: (030) 4790 3900
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.
wittenau-sued.de/

BENN im Märkischen Viertel
Wilhelmsruher Damm 161
13439 Berlin
Telefon: (030) 98 436 643
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.
www.bennimmv.de/



Das Programm „Lebendige Zentren und Quartiere“


In diesem Programm geht es um Aufwertung und Stärkung von Geschäftsstraßen. In Reinickendorf ist dies die Residenzstraße und ihre Umgebung im östlichen Teil des Bezirkes. Das Ziel des Programmes ist die Steigerung der Lebensqualität in den ausgewählten Gebieten. Dafür werden verschiedene Maßnahmen finanziert, z.B. die Stärkung von Geschäften, die Verschönerung öffentlicher Räume, die Schaffung von Freizeit-, Bildungs- und Kulturangeboten für die Nachbarschaft und die Sanierung von Gebäuden. Das Programm unterstützt auch Gewerbetreibende, Eigentümer und Eigentümerinnen oder Vereine dieser Gebiete durch Zuschüsse für eigene Projekte. Die Grundlage aller Maßnahmen ist ein „Entwicklungskonzept“. Das ist ein Plan für die Entwicklung des Gebietes. In diesem wird festgelegt, was für das Gebiet wirklich wichtig ist. Und hierbei können sich die Bewohnerinnen und Bewohner aktiv einbringen. Denn dieser Plan wird gemeinsam mit ihnen entwickelt und regelmäßig aktualisiert. Außerdem werden auch regelmäßig Veranstaltungen durchgeführt, auf denen ganz genau über die laufenden Maßnahmen berichtet wird und weitere Ideen aufgenommen werden. Näheres können Sie dann über die Internetseite www.zukunft-residenzstraße.de oder Plakate erfahren. Hierüber können sich alle informieren, wie sie sich in das Förderprogramm einbringen können.

Kontaktdaten:
S.T.E.R.N. Gesellschaft der behutsamen Stadterneuerung mbH
Frau Susanne Karehnke
Telefon: 030 / 44 36 36 36
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.
https://zukunft-residenzstrasse.de/

 

 



Das Programm „Nachhaltige Erneuerung“


Berlin lebt und verändert sich. Zum Beispiel in der Zusammensetzung der Bevölkerung oder den wirtschaftlichen Schwerpunkten. Daher muss der städtische Raum ständig angepasst werden. Gebiete mit hohen Geburtenzahlen brauchen mehr Kitas, Schulen und Spielplätze, andere Quartiere, mehr moderne öffentliche Gebäude oder auch mehr Grünflächen. Das Programm „Nachhaltige Erneuerung“ gestaltet diese Veränderungen durch Bauprojekte. Grundlage ist die Festlegung von bestimmten Gebieten, in denen Geld in Bauprojekte investiert wird. In Reinickendorf gibt es zwei solcher Gebiete: das Umfeld vom ehemaligen Flughafen Tegel und das Märkische Viertel. Der Bezirk wird bei der Durchführung des Programms in jedem Gebiet durch ein beauftragtes Büro unterstützt. Zusammen mit Anwohnenden und Einrichtungen wie etwa Schulen wird am Anfang ein „Entwicklungskonzept“, also ein Plan erstellt. In diesem wird bestimmt, was genau für die Gebiete wichtig ist und welche Baumaßnahmen durchgeführt werden sollen. Dann werden die Bauprojekte geplant. An der Planung dieser Projekte können Bewohnerinnen und Bewohner mitwirken. Dafür gibt es gezielte Veranstaltungen, sogenannte „Planungswerkstätten“. Jede/r kann dabei mitmachen. Je mehr Menschen sich beteiligen, desto mehr Interessen können in der Planung berücksichtigt werden.


Kontaktdaten:

Märkisches Viertel:

 S·T·E·R·N Gesellschaft der behutsamen Stadterneuerung mbH
Postfach 04 02 60, 10061 Berlin
Straßburger Straße 55, 10405 Berlin
Telefon: (030) 44 36 36 10
Fax: (030) 44 36 37 17
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

 
Umfeld TXL:

BSM mbH – Beratungsgesellschaft für Stadterneuerung und Modernisierung
Katharinenstraße 19-20
10711 Berlin – Wilmersdorf
Telefon: (030) 896003-0
Fax: (030) 896003-167
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

Haushaltsplan-Aufstellung

Was ist ein Bezirkshaushaltsplan?
Über welche Einnahmen und Ausgaben verfügt das Bezirksamt Reinickendorf?
Wie entsteht der Bezirkshaushaltsplan?
Wie kann ich mich beteiligen?


2021 Mein Reinickendorf Infoplakat Bauleitung 
Grafik: Marie Bauer

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In diesem Plakat unserer Info-Reihe erklären wir wie Bürgerbeteiligung im Haushalts- und Investitionsplan funktioniert. Was ist eigentlich ein Bezirkshaushaltsplan oder ein Investitionsplan? Und wie kann man sich daran beteiligen?


Was ist ein Bezirkshaushaltsplan?
Jedes Jahr wird von der Bezirksverordnetenversammlung (BVV) jedes Berliner Bezirkes – sozusagen das Parlament der Bezirke – ein Plan beschlossen, wofür das vorhandene Geld ausgegeben werden soll. Diesen Plan nennt man Haushaltsplan.
Im Bezirkshaushaltsplan werden die Einnahmen sowie die Ausgaben des Bezirks bzw. seiner verschiedenen Ämter und Organisationen (z.B. Sozialamt, Jugendamt, Ordnungsamt, Schulamt oder Volkshochschule) gegenübergestellt.
Ein Bezirkshaushaltsplan muss in Einnahmen und Ausgaben immer ausgeglichen sein und er wird jeweils für den Zeitraum eines Haushaltsjahres aufgestellt. Da die Aufstellung eines Haushaltsplans sehr arbeits- und zeitaufwendig ist, können auch zwei Haushaltsjahre gleichzeitig geplant werden. In diesem Fall spricht man von der Aufstellung eines sogenannten „Doppelhaushaltes“. Auch für die Jahre 2022 und 2023 wurde ein derartiger Doppelhaushalt geplant (so wie bereits seit den Jahren 2004/2005).
Es handelt sich bei dem Bezirkshaushaltsplan um ein umfangreiches Zahlenwerk (2020/2021 sind es z.B. 2 Bände mit über 400 Seiten und über 5.000 Einzelpositionen).



Über welche Einnahmen und Ausgaben verfügt das Bezirksamt Reinickendorf?
Ein Bezirk nimmt im Unterschied zu den Städten und Gemeinden in anderen Bundesländern keine eigenen Steuern oder Abgaben ein und darf keine Kredite aufnehmen. Die hauptsächliche Einnahmequelle ist deshalb die sogenannte „Zuweisung“ des Berliner Senats.
Die Mittelverwendung wird vom Senat nicht bis ins Detail vorgegeben, sondern der jeweilige Bezirk kann teilweise selbst entscheiden, wie die Gelder ausgegeben werden sollen. Natürlich sind in diesem Zusammenhang jedoch die gesetzlichen Regelungen bzw. einzelne Vorgaben des Senats zu beachten.
Um das zu veranschaulichen, finden Sie hier einige Daten aus dem aktuellem Haushaltsplanentwurf für das Jahr 2021: Die gesamte Zuweisung für das Jahr 2021 beträgt 556,6 Millionen Euro. Neben diesem Betrag erhielt der Bezirk noch Geld von Senat, Bund und EU für Investitionen in der Höhe von 6,6 Millionen Euro. Dazu kommen noch Einnahmen durch z.B. Gebühren, Erstattungen vom Bund oder Elternbeiträgen für die Kinderbetreuung sowie mögliche Restmittel aus vorherigen Jahren in Höhe von 137,9 Millionen Euro. Daraus ergibt sich ein Gesamtbudget von etwas mehr als 7,1 Millionen Euro für 2021.




Wie entsteht der Bezirkshaushaltsplan?
Die Aufstellung eines Bezirkshaushalts beginnt in der Regel etwa im April eines Jahres nach der Zuweisung der Finanzmittel durch die Senatsverwaltung für Finanzen.
Das Bezirksamt teilt im Anschluss auf dieser Basis die Finanzen zunächst den sechs Abteilungen des Bezirksamtes zu. Die Abteilungen bzw. die einzelnen Fachbereiche stellen auf dieser Grundlage einen ersten detaillierten Entwurf auf. Die Abteilung Finanzen prüft die Entwürfe der einzelnen Fachbereiche, entwickelt hieraus einen einheitlichen Entwurf und legt diesen dem Bezirksamt zur Beschlussfassung vor. Dieser erfolgt gegen Frühsommer.
Nach Beschlussfassung durch das Bezirksamt wird der Bezirkshaushaltsplan der Bezirksverordnetenversammlung (BVV) ebenfalls zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt. In dieser Phase haben die Reinickendorfer Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit sich zu beteiligen. Deren Anregungen sollen direkt bei den Beratungen in der BVV berücksichtigt werden und ggf. in die Entscheidungsfindung einfließen. Nach der Beschlussfassung durch die BVV wird der Bezirkshaushaltsplan zur endgültigen Abstimmung dem Abgeordnetenhaus des Landes Berlin vorgelegt. Mit Verkündung des jährlichen Berliner Haushaltgesetzes treten auch die Haushaltspläne in den Bezirken in Kraft.



Wie kann ich mich beteiligen?
Bevor die Haushaltsberatungen im Bezirk stattfinden und es zur Beschlussfassung in der Bezirksverordnetenversammlung kommt, haben Sie die Gelegenheit, sich an der Aufstellung des Bezirkshaushaltsplans zu beteiligen.
Anregungen und Hinweise können schriftlich, per E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. oder über ein Online-Formular im Internet an das Bezirksamt gerichtet werden.
Die Hinweise aus der Bürgerschaft werden der Bezirksverordnetenversammlung zur Kenntnis gegeben und fließen somit unmittelbar in die Beratungen ein.
Der größte Teil der Ausgaben ist bereits festgelegt durch gesetzliche Bestimmungen oder Vorgaben des Senats. Trotzdem kann noch über einen nicht unerheblichen Teil frei und mit Ihrer Unterstützung entschieden werden.
Nach der Beschlussfassung erhalten alle Beteiligten eine Antwort durch die BVV-Vorsteherin mit der Stellungnahme des Bezirksamtes zur jeweiligen Anregung.

Nähere Informationen finden Sie im Internet auch unter:
http://www.berlin.de/ba-reinickendorf/service/buergerbeteiligung/

Oder im Büro für Bürgerbeteiligung.

Bezirkliche Politische Entscheidungsprozesse

Bezirksverordnetenversammlung (BVV)
Einwohnerfragestunde
Einwohnerversammlung
Einwohnerantrag
Bürgerbegehren
Bürgerentscheid


Mein Reinickendorf Infoplakat Bezirkspolitik 2022kl  Grafik: Marie Bauer

 


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Wie funktioniert Bürgerbeteiligung im Bezirk, welche Rolle spielt der Bezirk? In diesem Plakat unserer Inforeihe erklären wir die wichtigsten Abläufe.


Was ist die BVV?
Die Bezirksverordnetenversammlung (BVV) ist die Volksvertretung auf bezirklicher Ebene. In Berlin gibt es 12 Bezirke und jeder Bezirk wählt seine eigene BVV. Die BVV ist Teil der Bezirksverwaltung. Die Bezirksverwaltungen bestehen in Berlin aus zwei Organen: der BVV und dem Bezirksamt. Die BVV ist die direkt von den Einwohner*innen gewählte Vertretung. Das Bezirksamt führt die Verwaltung.
Alle fünf Jahre wählen die Einwohner*innen eines Bezirkes die Bezirksverordneten. Die Wahlen finden am selben Tag wie die Abgeordnetenhauswahlen statt. Die Bezirksverordneten arbeiten ehrenamtlich. Sie erhalten eine Aufwandsentschädigung. Um sich wählen zu lassen braucht man die deutsche Staatsbürgerschaft, muss in Berlin gemeldet und mindestens 18 Jahre alt sein. Die meisten Bezirksverordneten gehören einer Partei oder einer Wählerinitiative an, die sie bei der Wahl unterstützen. Es gibt aber auch parteilose Bezirksverordnete.
Einmal im Monat treffen sich die gewählten Bezirksverordneten zur BVV. In jeder BVV sitzen 55 Bezirksverordnete. Um in die BVV einzuziehen, braucht eine Partei mindestens 3% der Stimmen. Die BVV wird von einer Vorsteherin oder einem Vorsteher geleitet.

Die wichtigsten Aufgaben der BVV sind:

 

  • Sie wählt das Bezirksamt mit dem Bezirksbürgermeister oder der Bezirksbürgermeisterin und den fünf Stadträt*innen.
  • Die BVV kontrolliert diese und kann sie dazu auffordern und anregen, etwas Bestimmtes zu tun, wie zum Beispiel eine Ampel an einer bestimmten Straße aufzustellen oder einem Jugend- oder Seniorenclub mehr Geld zur Verfügung zu stellen. Das Bezirksamt muss sich dann damit beschäftigen und erklären, wie es tätig wird oder warum nicht.
  • Sie beschließt den Bezirkshaushalt und legt Bebauungspläne fest. Wenn also zum Beispiel ein*e Investor*in neue Wohnhäuser bauen will, muss die BVV seinen/ihren Plänen zustimmen.


Nicht alle bezirklichen Angelegenheiten können in der BVV ausführlich beraten werden, denn das würde zu viel Zeit in Anspruch nehmen. Außerdem brauchen die Bezirksverordneten für viele Entscheidungen den Rat von Expert*innen. Daher findet die meiste Arbeit in verschiedenen Ausschüssen statt. In diesen Ausschüssen arbeiten auch Bürger*innen mit, die sich in einer bestimmten Angelegenheit besonders gut auskennen. Die Ausschüsse und die Sitzungen der BVV sind öffentlich und Bürger*innen können daran teilnehmen.

Barrierefreiheit in den Sitzungen der BVV und ihrer Ausschüsse
Menschen mit Behinderung sollen die Bezirkspolitik erleben und sich an dieser beteiligen können.
Personen mit Hörbehinderung können in den öffentlichen Ausschusssitzungen eine Infrarot-Höranlage nutzen. Die öffentlichen Sitzungen der Ausschüsse finden in den Fraktionssitzungszimmern statt. Eine induktive Höranlage steht im BVV-Saal bereit. Haben Sie eine Hörbehinderung und möchten an einer Ausschusssitzung teilnehmen, so melden Sie sich bitte spätestens am Sitzungstag im BVV-Büro an:
- telefonisch 030/90294-2033, -2034, -2035, -6389
- per Fax: 030/90294-2217 oder
- per Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.



Jedes Jahr im November findet das von der Beauftragten für Menschen mit Behinderung geplante Behinderten- und Seniorenparlament im BVV-Saal statt. Wenn Sie sich vorher anmelden, kommen Gebärdensprachdolmetscher*innen zum Einsatz:
- Telefon: 030/90294-5007
- Fax: 030/90294-5316 oder
- Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.



Der BVV-Saal und die Sitzungsräume sind auch für Menschen mit einer Mobilitätsbehinderung barrierefrei erreichbar.


Ihre Möglichkeiten mitzuwirken
Wenn Sie bei Aufgaben, die den Bezirk betreffen mitmachen möchten, haben Sie verschiedene Möglichkeiten:

1. Einwohnerfragestunde in der BVV
2. Einwohnerversammlung
3. Einwohnerantrag
4. Bürgerbegehren
5. Bürgerentscheid



1. Einwohnerfragestunde in der BVV
Wenn Sie Fragen an das Bezirksamt haben, können Sie diese in der BVV stellen. Zu Beginn jeder Sitzung der BVV sind sechzig Minuten für Einwohnerfragen reserviert, die sich an das Bezirksamt wenden. Damit die Fragen fundiert beantwortet werden können, ist es nötig, die Fragen vorher einzureichen. Dazu benutzen Sie bitte dieses Formular:
https://www.berlin.de/ba-reinickendorf/politik-und-verwaltung/bezirksverordnetenversammlung/buergeranfragen/formular.104864.php
Außerdem können Sie auch an allen öffentlichen Sitzungen der Ausschüsse teilnehmen.

Die Sitzungen der BVV Reinickendorf können live auf YouTube angeschaut und/oder später nochmals abgerufen werden. Hier ist der Link zum Live-Stream auf YouTube:
https://www.youtube.com/channel/UCB0dSJe3sdwCyENzFixSCDw/featured




2. Einwohnerversammlung
In der Einwohnerversammlung werden Bürger*innen über geplante Vorhaben und aktuelle Themen im Bezirk informiert und ihre Fragen werden beantwortet.
Wenn Sie ein Anliegen haben, das den Bezirk Reinickendorf betrifft und das Sie gerne besprechen möchten, können Sie eine Einwohnerversammlung beantragen. Dafür müssen Sie nicht in Reinickendorf gemeldet sein. Außerdem gibt es keine Altersbeschränkung.
Wenn Sie eine Einwohnerversammlung beantragen möchten, müssen Sie sich an die Vorsteherin der BVV wenden, aktuell ist das Frau Kerstin Köppen. Sie können sie unter der Telefonnummer 030-90294 2204 oder E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. kontaktieren.
Über Ihren Antrag stimmt dann die BVV ab. Wenn mindestens ein Drittel, also 18 der 55 Bezirksverordneten Ihr Anliegen unterstützen, wird Frau Köppen eine Einwohnerversammlung dazu einberufen.




3. Einwohnerantrag
In allen Angelegenheiten, zu denen die BVV Beschlüsse fassen kann, haben die Einwohner*innen das Recht, Empfehlungen an die BVV zu richten. Dafür muss ein Einwohnerantrag eingereicht werden. Das können alle gemeldeten Einwohner*innen in Reinickendorf tun, die mindestens 16 Jahre alt sind. Sie müssen dafür nicht die deutsche Staatsangehörigkeit haben. Der Antrag muss schriftlich bei der BVV eingereicht und begründet werden (Adresse: Rathaus Reinickendorf, BVV-Büro, Eichborndamm 215, 13437 Berlin). Der Antrag ist nur zulässig, wenn er von mindestens 1.000 Einwohner*innen des Bezirks unterstützt wird. Beispielsweise kann man einen Antrag auf einen extra Zebrastreifen vor einer Schule stellen.
Wenn 1.000 Einwohner*innen des Bezirks einen Einwohnerantrag unterschreiben, muss die BVV unverzüglich darüber entscheiden, spätestens innerhalb von 2 Monaten.




4. Bürgerbegehren

Was ist das?
Das Bürgerbegehren ist ein Instrument der direkten Demokratie auf kommunaler Ebene. Mit dem Bürgerbegehren und dem Bürgerentscheid haben die Wahlberechtigten in den zwölf Berliner Bezirken das Recht, in bezirklichen Angelegenheiten mitzuentscheiden. Der Bürgerentscheid ist die Möglichkeit, Beschlüsse anstelle der BVV zu fassen und damit unmittelbar auf den bezirklichen Entscheidungsprozess Einfluss zu nehmen.
In bestimmten Angelegenheiten können die Einwohner*innen eines Bezirks einen Antrag auf die Durchführung eines Bürgerentscheids stellen. Das wird als Bürgerbegehren bezeichnet. Der Antrag muss einen Inhalt haben, über den auch die BVV entscheiden könnte. Dieser Inhalt muss in Form einer Frage mit „ja“ oder mit „nein“ beantwortet werden können. Ein Bürgerbegehren ist grundsätzlich zu allen Themenbereichen möglich, allerdings gibt es Einschränkungen im Bereich des Bezirkshaushalts und in Fragen der Bauleitplanung.
Um erfolgreich zu sein, muss das Bürgerbegehren von mindestens 3% der Wahlberechtigten im Bezirk (also ca. 5400 in Reinickendorf) unterstützt werden. Unterschreiben können Menschen, die zur BVV wahlberechtigt sind, also die Deutsche oder EU-Staatsangehörigkeit haben, mindestens 16 Jahre alt sind und seit mindestens 3 Monaten im Bezirk wohnen.

Wie läuft ein Bürgerbegehren ab?
Bürger*innen oder eine Initiative teilen dem Bezirksamt mit, dass sie ein Bürgerbegehren starten wollen. Sie legen eine mit "Ja" oder "Nein" zu beantwortende Frage vor und benennen drei Vertrauensleute, die dazu mit der Verwaltung verhandeln können. Die Initiative hat ein Recht auf Beratung durch das Bezirksamt. Das Bezirksamt prüft innerhalb eines Monats die Zulässigkeit und schätzt die Kosten, die sich aus der Verwirklichung des Antrags ergeben würden und teilt das zunächst der Senatsverwaltung für Inneres und anschließend der Initiative und der BVV mit.
Dann hat die Initiative 6 Monate Zeit, um die Unterschriften zu sammeln. Sind genügend gültige Stimmen bei dem Bürgerbegehren eingereicht worden, hat die BVV 2 Monate Zeit, um sich damit zu befassen. Nach dem Zustandekommen eines Bürgerbegehrens stimmt die BVV entweder dem Begehren zu, oder es folgt innerhalb von 4 Monaten die Durchführung eines Bürgerentscheids.




5. Bürgerentscheid
Kommt es zu einem Bürgerentscheid, setzt das Bezirksamt einen Termin für die Abstimmung fest. Es informiert die Wahlberechtigten im Bezirk über den Inhalt, den Termin und Ort des Bürgerentscheids. Ein Bürgerentscheid läuft wie eine normale Wahl ab.
Der Entscheid ist erfolgreich, wenn die Mehrheit der Abstimmenden, mindestens aber 10% der im Bezirk Wahlberechtigten zustimmen. Wenn es gleich viele Stimmen gibt, wird der Bürgerentscheid abgelehnt.
Ein erfolgreicher Bürgerentscheid hat die gleiche Rechtswirkung wie ein Beschluss der BVV. Die BVV kann meist nur Anregungen liefern und das Bezirksamt kontrollieren. Auch ein Bürgerentscheid ist also für das Bezirksamt nicht zwingend bindend.

Beteiligung ohne deutschen Pass




2021 Mein Reinickendorf Infoplakat Beteiligung ohne deutschen Pass

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Auf dem sechsten Plakat unserer Info-Reihe erklären wir, wie man sich ohne deutschen Pass in Berlin politisch beteiligen kann.
Grafik: Marie Bauer



Möglichkeiten der INFORMELLEN Beteiligung für ALLE Einwohner:innen Berlins

Beteiligung, die nicht gesetzlich geregelt ist, wird als „informell“ bezeichnet. Bei informeller Beteiligung dürfen alle Menschen mitmachen, die wollen und können.

Quartiersmanagement
Alle Menschen haben die Möglichkeit sich an der Arbeit von Quartiersmanagements zu beteiligen (in Reinickendorf sind das Auguste-Viktoria-Allee, Letteplatz und Titisee). Man kann sich z.B. in den Quartiersrat oder die Aktionsfondsjury wählen lassen. Mitglieder haben dann unter anderem die Möglichkeit über Projekte im Gebiet mitzuentscheiden.

BENN
Das Programm „BENN – Berlin entwickelt neue Nachbarschaften“ hat als Ziel, das gemeinschaftliche Zusammenleben und die Entwicklung von Quartieren zu fördern, in denen in den letzten Jahren viele Geflüchtete gezogen sind. Das BENN-Team organisiert die Beteiligung der Menschen vor Ort, so dass sie an Entscheidungen, die das Quartier betreffen, mitwirken können.

Informelle politische Beteiligung
Menschen jeder Staatsangehörigkeit dürfen an Protesten und Demonstrationen teilnehmen oder diese (mit-) organisieren.

Mitwirkung in der Stadtentwicklung
Bei gewissen Projekten in der Stadt können alle Menschen mitmachen. z.B. wenn ein neuer Spielplatz gebaut, oder eine Straße saniert wird, kann die Verwaltung informelle Beteiligungsprozesse organisieren.

Initiativen, Vereine und Interessenvertretung
Jeder Mensch kann bei einer Bürgerinitiative, Interessenvertretung oder einem Verein mitmachen oder sie selbst gründen, um seine oder ihre Interessen zu vertreten. Das kann man zum Beispiel auch in Elternversammlungen der Schule oder Kita, bei Nachbarschaftstreffen oder in Jugendeinrichtungen machen.




Möglichkeiten der FORMELLEN Beteiligung für ALLE Einwohner:innen Berlins

Gesetzlich geregelte Beteiligung wird als „formell“ bezeichnet

Petitionen
Das Petitionsrecht ist in Deutschland in Art. 17 des Grundgesetzes verankert: „Jedermann hat das Recht, sich einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen schriftlich mit Bitten oder Beschwerden an die zuständigen Stellen und an die Volksvertretung zu wenden.“

Volksinitiativen
Die Volksinitiative ist eine Massenpetition, die alle Einwohner:innen Berlins unter schreiben können, die mindestens 16 Jahre alt sind. Anders als ein Volksentscheid, führt die Volksinitiative nicht zu einer Rechtsänderung, sondern dazu, dass sich das Abgeordnetenhaus mit dem Thema in einer öffentlichen Debatte befassen muss.

Politische Parteien
In den meisten Parteien kann man ab 16 Jahren Mitglied werden, wenn man dauerhaft in Deutschland lebt.

Bürgerdeputierte:r
Bürgerdeputierte sind stimmberechtigte Mitglieder der Ausschüsse der BVV (Bezirksverordnetenversammlung), die von den Bezirksverordneten gewählt werden. Sie müssen mindestens 16 Jahre alt und in Berlin gemeldet sein. Sie beraten die Ausschüsse und vertreten gewisse Gruppeninteressen.
Beteiligung in der Bauleitplanung und im Planfeststellungsverfahren
Bei der Bauleitplanung (der Erstellung von Bebauungsplänen und Flächennutzungsplänen) und im Planfeststellungsverfahren gibt es formelle Beteiligungsmöglichkeiten, bei denen sich alle (betroffenen) Menschen einbringen können.

Haushalts- und Investitionsplanaufstellung
Jedes Jahr wird von der BVV beschlossen, wofür das vorhandene Geld im Bezirk ausgegeben werden soll. Bei dieser Finanzplanung können alle Menschen Vorschläge machen.



Zusätzliche Möglichkeiten der formellen Beteiligung für Menschen mit einem EU-Pass

Menschen, die in Berlin wohnen und einen Pass aus einem EU-Land besitzen, können an kommunalen Wahlen teilnehmen, also auch bei der Wahl der BVV. Sie können selber wählen gehen (aktives Wahlrecht) oder sich als Bezirksverordnete:r wählen lassen (passive Wahlrecht). Es besteht nicht die Möglichkeit an der Wahl für das Berliner Abgeordnetenhaus oder an Bundestagswahlen teilzunehmen. Außerdem können diese Menschen an Europawahlen teilnehmen.

Zusätzliche Möglichkeiten der formellen Beteiligung für Menschen mit einem deutschen Pass

Menschen, die einen deutschen Pass besitzen, haben zusätzlich das aktive und passive Wahlrecht auf der Bundes- bzw. Landesebene. D.h. sie dürfen an Bundestagswahlen und Wahlen zum Abgeordnetenhaus Berlins teilneh men und sich selbst zur Wahl stellen.
Abgeordnete, Senator:innen und der:die Kanzler:in müssen also einen deutschen Pass haben, egal ob ab Geburt oder erst später im Leben eingebürgert.

 

Erklärplakate

Hier finden Sie Erklärplakate zu verschiedenen Themen der Bürgerbeteiligung. Sie können die Plakate als PDF-Dateien herunterladen und gerne zu Informationszwecken verwenden.
Grafiken: Marie Bauer

1. Bauleitplanung

2021 Mein Reinickendorf Infoplakat Bauleitung 

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In diesem Plakat unserer Info-Reihe erklären wir Bürgerbeteiligung in der Bauleitplanung: Wie funktioniert Bauleitplanung? Was ist eigentlich ein Bebauungsplan oder ein Flächennutzungsplan? Und wie kann man sich daran beteiligen?


2. Planfeststellungsverfahren



2022 plakat planfeststellungsverfahren

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Was bedeutet ein Planfeststellungsverfahren? In diesem Plakat unserer Info-Reihe erklären wir, wie es funktioniert.


3. Städtebauförderprogramme

2023 Mein Reinickendorf Infoplakat Foerderprogramme
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In diesem Plakat unserer Info-Reihe erklären wir, welche Städtebauförderprogramme den Menschen in bestimmten Reinickendorfer Ortsteilen zur Verfügung stehen und welche Institutionen als Ansprechpartner infrage kommen.


4. Bürgerbeteiligung in der Bezirkspolitik

Mein Reinickendorf Infoplakat Bezirkspolitik 2022kl

 

 


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Wie funktioniert Bürgerbeteiligung im Bezirk, welche Rolle spielt der Bezirk? In diesem Plakat unserer Inforeihe erklären wir die wichtigsten Abläufe.


5. Bürgerbeteiligung im Haushalts- und Investitionsplan


2021 Mein Reinickendorf Infoplakat Bauleitung

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In diesem Plakat unserer Info-Reihe erklären wir wie Bürgerbeteiligung im Haushalts- und Investitionsplan funktioniert. Was ist eigentlich ein Bezirkshaushaltsplan oder ein Investitionsplan? Und wie kann man sich daran beteiligen?


6. Beteiligung für Menschen ohne deutschen Pass

2021 Mein Reinickendorf Infoplakat Beteiligung ohne deutschen Pass

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In diesem Plakat unserer Info-Reihe erklären wir, wie man sich ohne deutschen Pass in Berlin politisch beteiligen kann.

Warum beteiligen?

Beteiligung ist aus verschiedenen Gründen wichtig. Zum Beispiel gibt sie Bürger:innen einen Einblick darüber, wie politische Prozesse überhaupt funktionieren. Außerdem sorgt Beteiligung für Transparenz zwischen Verwaltung, Politik und den Bürger:innen. Eine Planung, bei der die Bürger:innen beteiligt wurden, kann bessere Ergebnisse liefern und von der Bevölkerung stärker akzeptiert werden. Schließlich sind Bürger:innen oft die Expert:innen, wenn es um Vorhaben in ihrem alltäglichen Lebensumfeld geht. Sie kennen ihren Kiez oder ihre Nachbarschaft am besten und können die passenden Hinweise und Ideen äußern.

Was ist Beteiligung?

Im klassischen Sinne ist Beteiligung ein Instrument der direkten Demokratie. In der Stadtentwicklung lässt sich darunter die Einbeziehung von Bürger:innen an der Planung von Bauvorhaben verstehen.


Formelle vs. Informelle Beteiligung
In unserer Demokratie gibt es verschiedene Formen von Beteiligung, zum Beispiel die formelle und die informelle Beteiligung.

Die formelle Beteiligung beinhaltet repräsentative Formen, zum Beispiel
  • das Teilnehmen an Wahlen an Parlamenten (Bundestag, Abgeordnetenhaus Berlin, EU-Wahlen etc.),
  • Bürgerbegehren oder Bürgerentscheide auf kommunaler/bezirklicher Ebene
  • sowie Volksbegehren und Volksentscheide auf Landesebene

Bürger:innen können hier unmittelbar Entscheidungen treffen. Gemeinsam ist, dass alle Formen der formellen Beteiligung gesetzlich geregelt sind. Die weiter unten dargestellten Möglichkeiten der Beteiligung sind vor allem Teil der formellen Beteiligung.

Zur informellen Beteiligung gehören vor allem auf Austausch orientierte und beratende Formen der Beteiligung. Das sind zum Beispiel das Bereitstellen und der Austausch von Informationen sowie die Diskussion über Planungen. Diese Art der Beteiligung ist nicht gesetzlich geregelt. Für die Stadtentwicklung ist sie aber enorm wichtig. Denn so können Lösungen gefunden werden, die sich am Gemeinwohl, das heißt am Wohle aller von einem Projekt betroffenen Menschen orientieren. Die informelle Beteiligung wird deshalb vielfältig angewendet. Die Leitlinien für Bürgerbeteiligung beziehen sich auf die informelle Beteiligung.

Stufen der Beteiligung
Die informelle Beteiligung hat verschiedene Stufen. Diese Stufen beschreiben jeweils den Grad an Entscheidungsmöglichkeiten für Bürger:innen. Genauer beschrieben werden diese Stufen auch im Handbuch der Partizipation.

- Auf der Stufe der Information können sich Interessierte und Betroffene über geplante Vorhaben und deren Auswirkungen aufklären lassen.
- Auf der Stufe der Mitwirkung (Konsultation) können sich Bürger:innen nicht nur informieren lassen, sondern auch Stellung zu den vorgelegten Plänen beziehen sowie Hinweise und Anmerkungen abgeben.
- Auf der Stufe der Mitentscheidung (Kooperation) haben Bürger:innen die Möglichkeit bei der Entwicklung von Vorhaben mitzubestimmen. Zusammen mit den Verantwortlichen können dabei Ziele, Ausführung und Umsetzung geplant werden. Der Umfang der Mitentscheidung ist je nach Projekt unterschiedlich. Nehmen wir das Beispiel der Umgestaltung eines Stadtplatzes. Auf diesem Platz sollen neue Bäume gepflanzt werden. Je nach Umfang der Beteiligung hätten Bürger:innen z. B. die Möglichkeit mitzubestimmen welche Bäume gepflanzt werden oder wo sie hinkommen sollen. Beteiligte haben somit einen Einfluss auf die Planung.
- Auf der letzten Stufe steht die Entscheidung (bis hin zu Selbstverwaltung): Beteiligte können hier durch die Abgabe ihrer Stimme eine für die Planung verbindliche Entscheidung treffen.