Bezirksverordnetenversammlung (BVV)
Einwohnerfragestunde
Einwohnerversammlung
Einwohnerantrag
Bürgerbegehren
Bürgerentscheid


Mein Reinickendorf Infoplakat Bezirkspolitik 2022kl  Grafik: Marie Bauer

 


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Wie funktioniert Bürgerbeteiligung im Bezirk, welche Rolle spielt der Bezirk? In diesem Plakat unserer Inforeihe erklären wir die wichtigsten Abläufe.


Was ist die BVV?
Die Bezirksverordnetenversammlung (BVV) ist die Volksvertretung auf bezirklicher Ebene. In Berlin gibt es 12 Bezirke und jeder Bezirk wählt seine eigene BVV. Die BVV ist Teil der Bezirksverwaltung. Die Bezirksverwaltungen bestehen in Berlin aus zwei Organen: der BVV und dem Bezirksamt. Die BVV ist die direkt von den Einwohner*innen gewählte Vertretung. Das Bezirksamt führt die Verwaltung.
Alle fünf Jahre wählen die Einwohner*innen eines Bezirkes die Bezirksverordneten. Die Wahlen finden am selben Tag wie die Abgeordnetenhauswahlen statt. Die Bezirksverordneten arbeiten ehrenamtlich. Sie erhalten eine Aufwandsentschädigung. Um sich wählen zu lassen braucht man die deutsche Staatsbürgerschaft, muss in Berlin gemeldet und mindestens 18 Jahre alt sein. Die meisten Bezirksverordneten gehören einer Partei oder einer Wählerinitiative an, die sie bei der Wahl unterstützen. Es gibt aber auch parteilose Bezirksverordnete.
Einmal im Monat treffen sich die gewählten Bezirksverordneten zur BVV. In jeder BVV sitzen 55 Bezirksverordnete. Um in die BVV einzuziehen, braucht eine Partei mindestens 3% der Stimmen. Die BVV wird von einer Vorsteherin oder einem Vorsteher geleitet.

Die wichtigsten Aufgaben der BVV sind:

 

  • Sie wählt das Bezirksamt mit dem Bezirksbürgermeister oder der Bezirksbürgermeisterin und den fünf Stadträt*innen.
  • Die BVV kontrolliert diese und kann sie dazu auffordern und anregen, etwas Bestimmtes zu tun, wie zum Beispiel eine Ampel an einer bestimmten Straße aufzustellen oder einem Jugend- oder Seniorenclub mehr Geld zur Verfügung zu stellen. Das Bezirksamt muss sich dann damit beschäftigen und erklären, wie es tätig wird oder warum nicht.
  • Sie beschließt den Bezirkshaushalt und legt Bebauungspläne fest. Wenn also zum Beispiel ein*e Investor*in neue Wohnhäuser bauen will, muss die BVV seinen/ihren Plänen zustimmen.


Nicht alle bezirklichen Angelegenheiten können in der BVV ausführlich beraten werden, denn das würde zu viel Zeit in Anspruch nehmen. Außerdem brauchen die Bezirksverordneten für viele Entscheidungen den Rat von Expert*innen. Daher findet die meiste Arbeit in verschiedenen Ausschüssen statt. In diesen Ausschüssen arbeiten auch Bürger*innen mit, die sich in einer bestimmten Angelegenheit besonders gut auskennen. Die Ausschüsse und die Sitzungen der BVV sind öffentlich und Bürger*innen können daran teilnehmen.

Barrierefreiheit in den Sitzungen der BVV und ihrer Ausschüsse
Menschen mit Behinderung sollen die Bezirkspolitik erleben und sich an dieser beteiligen können.
Personen mit Hörbehinderung können in den öffentlichen Ausschusssitzungen eine Infrarot-Höranlage nutzen. Die öffentlichen Sitzungen der Ausschüsse finden in den Fraktionssitzungszimmern statt. Eine induktive Höranlage steht im BVV-Saal bereit. Haben Sie eine Hörbehinderung und möchten an einer Ausschusssitzung teilnehmen, so melden Sie sich bitte spätestens am Sitzungstag im BVV-Büro an:
- telefonisch 030/90294-2033, -2034, -2035, -6389
- per Fax: 030/90294-2217 oder
- per Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.



Jedes Jahr im November findet das von der Beauftragten für Menschen mit Behinderung geplante Behinderten- und Seniorenparlament im BVV-Saal statt. Wenn Sie sich vorher anmelden, kommen Gebärdensprachdolmetscher*innen zum Einsatz:
- Telefon: 030/90294-5007
- Fax: 030/90294-5316 oder
- Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.



Der BVV-Saal und die Sitzungsräume sind auch für Menschen mit einer Mobilitätsbehinderung barrierefrei erreichbar.


Ihre Möglichkeiten mitzuwirken
Wenn Sie bei Aufgaben, die den Bezirk betreffen mitmachen möchten, haben Sie verschiedene Möglichkeiten:

1. Einwohnerfragestunde in der BVV
2. Einwohnerversammlung
3. Einwohnerantrag
4. Bürgerbegehren
5. Bürgerentscheid



1. Einwohnerfragestunde in der BVV
Wenn Sie Fragen an das Bezirksamt haben, können Sie diese in der BVV stellen. Zu Beginn jeder Sitzung der BVV sind sechzig Minuten für Einwohnerfragen reserviert, die sich an das Bezirksamt wenden. Damit die Fragen fundiert beantwortet werden können, ist es nötig, die Fragen vorher einzureichen. Dazu benutzen Sie bitte dieses Formular:
https://www.berlin.de/ba-reinickendorf/politik-und-verwaltung/bezirksverordnetenversammlung/buergeranfragen/formular.104864.php
Außerdem können Sie auch an allen öffentlichen Sitzungen der Ausschüsse teilnehmen.

Die Sitzungen der BVV Reinickendorf können live auf YouTube angeschaut und/oder später nochmals abgerufen werden. Hier ist der Link zum Live-Stream auf YouTube:
https://www.youtube.com/channel/UCB0dSJe3sdwCyENzFixSCDw/featured




2. Einwohnerversammlung
In der Einwohnerversammlung werden Bürger*innen über geplante Vorhaben und aktuelle Themen im Bezirk informiert und ihre Fragen werden beantwortet.
Wenn Sie ein Anliegen haben, das den Bezirk Reinickendorf betrifft und das Sie gerne besprechen möchten, können Sie eine Einwohnerversammlung beantragen. Dafür müssen Sie nicht in Reinickendorf gemeldet sein. Außerdem gibt es keine Altersbeschränkung.
Wenn Sie eine Einwohnerversammlung beantragen möchten, müssen Sie sich an die Vorsteherin der BVV wenden, aktuell ist das Frau Kerstin Köppen. Sie können sie unter der Telefonnummer 030-90294 2204 oder E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. kontaktieren.
Über Ihren Antrag stimmt dann die BVV ab. Wenn mindestens ein Drittel, also 18 der 55 Bezirksverordneten Ihr Anliegen unterstützen, wird Frau Köppen eine Einwohnerversammlung dazu einberufen.




3. Einwohnerantrag
In allen Angelegenheiten, zu denen die BVV Beschlüsse fassen kann, haben die Einwohner*innen das Recht, Empfehlungen an die BVV zu richten. Dafür muss ein Einwohnerantrag eingereicht werden. Das können alle gemeldeten Einwohner*innen in Reinickendorf tun, die mindestens 16 Jahre alt sind. Sie müssen dafür nicht die deutsche Staatsangehörigkeit haben. Der Antrag muss schriftlich bei der BVV eingereicht und begründet werden (Adresse: Rathaus Reinickendorf, BVV-Büro, Eichborndamm 215, 13437 Berlin). Der Antrag ist nur zulässig, wenn er von mindestens 1.000 Einwohner*innen des Bezirks unterstützt wird. Beispielsweise kann man einen Antrag auf einen extra Zebrastreifen vor einer Schule stellen.
Wenn 1.000 Einwohner*innen des Bezirks einen Einwohnerantrag unterschreiben, muss die BVV unverzüglich darüber entscheiden, spätestens innerhalb von 2 Monaten.




4. Bürgerbegehren

Was ist das?
Das Bürgerbegehren ist ein Instrument der direkten Demokratie auf kommunaler Ebene. Mit dem Bürgerbegehren und dem Bürgerentscheid haben die Wahlberechtigten in den zwölf Berliner Bezirken das Recht, in bezirklichen Angelegenheiten mitzuentscheiden. Der Bürgerentscheid ist die Möglichkeit, Beschlüsse anstelle der BVV zu fassen und damit unmittelbar auf den bezirklichen Entscheidungsprozess Einfluss zu nehmen.
In bestimmten Angelegenheiten können die Einwohner*innen eines Bezirks einen Antrag auf die Durchführung eines Bürgerentscheids stellen. Das wird als Bürgerbegehren bezeichnet. Der Antrag muss einen Inhalt haben, über den auch die BVV entscheiden könnte. Dieser Inhalt muss in Form einer Frage mit „ja“ oder mit „nein“ beantwortet werden können. Ein Bürgerbegehren ist grundsätzlich zu allen Themenbereichen möglich, allerdings gibt es Einschränkungen im Bereich des Bezirkshaushalts und in Fragen der Bauleitplanung.
Um erfolgreich zu sein, muss das Bürgerbegehren von mindestens 3% der Wahlberechtigten im Bezirk (also ca. 5400 in Reinickendorf) unterstützt werden. Unterschreiben können Menschen, die zur BVV wahlberechtigt sind, also die Deutsche oder EU-Staatsangehörigkeit haben, mindestens 16 Jahre alt sind und seit mindestens 3 Monaten im Bezirk wohnen.

Wie läuft ein Bürgerbegehren ab?
Bürger*innen oder eine Initiative teilen dem Bezirksamt mit, dass sie ein Bürgerbegehren starten wollen. Sie legen eine mit "Ja" oder "Nein" zu beantwortende Frage vor und benennen drei Vertrauensleute, die dazu mit der Verwaltung verhandeln können. Die Initiative hat ein Recht auf Beratung durch das Bezirksamt. Das Bezirksamt prüft innerhalb eines Monats die Zulässigkeit und schätzt die Kosten, die sich aus der Verwirklichung des Antrags ergeben würden und teilt das zunächst der Senatsverwaltung für Inneres und anschließend der Initiative und der BVV mit.
Dann hat die Initiative 6 Monate Zeit, um die Unterschriften zu sammeln. Sind genügend gültige Stimmen bei dem Bürgerbegehren eingereicht worden, hat die BVV 2 Monate Zeit, um sich damit zu befassen. Nach dem Zustandekommen eines Bürgerbegehrens stimmt die BVV entweder dem Begehren zu, oder es folgt innerhalb von 4 Monaten die Durchführung eines Bürgerentscheids.




5. Bürgerentscheid
Kommt es zu einem Bürgerentscheid, setzt das Bezirksamt einen Termin für die Abstimmung fest. Es informiert die Wahlberechtigten im Bezirk über den Inhalt, den Termin und Ort des Bürgerentscheids. Ein Bürgerentscheid läuft wie eine normale Wahl ab.
Der Entscheid ist erfolgreich, wenn die Mehrheit der Abstimmenden, mindestens aber 10% der im Bezirk Wahlberechtigten zustimmen. Wenn es gleich viele Stimmen gibt, wird der Bürgerentscheid abgelehnt.
Ein erfolgreicher Bürgerentscheid hat die gleiche Rechtswirkung wie ein Beschluss der BVV. Die BVV kann meist nur Anregungen liefern und das Bezirksamt kontrollieren. Auch ein Bürgerentscheid ist also für das Bezirksamt nicht zwingend bindend.