2021 Mein Reinickendorf Infoplakat Beteiligung ohne deutschen Pass

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Auf dem sechsten Plakat unserer Info-Reihe erklären wir, wie man sich ohne deutschen Pass in Berlin politisch beteiligen kann.
Grafik: Marie Bauer



Möglichkeiten der INFORMELLEN Beteiligung für ALLE Einwohner:innen Berlins

Beteiligung, die nicht gesetzlich geregelt ist, wird als „informell“ bezeichnet. Bei informeller Beteiligung dürfen alle Menschen mitmachen, die wollen und können.

Quartiersmanagement
Alle Menschen haben die Möglichkeit sich an der Arbeit von Quartiersmanagements zu beteiligen (in Reinickendorf sind das Auguste-Viktoria-Allee, Letteplatz und Titisee). Man kann sich z.B. in den Quartiersrat oder die Aktionsfondsjury wählen lassen. Mitglieder haben dann unter anderem die Möglichkeit über Projekte im Gebiet mitzuentscheiden.

BENN
Das Programm „BENN – Berlin entwickelt neue Nachbarschaften“ hat als Ziel, das gemeinschaftliche Zusammenleben und die Entwicklung von Quartieren zu fördern, in denen in den letzten Jahren viele Geflüchtete gezogen sind. Das BENN-Team organisiert die Beteiligung der Menschen vor Ort, so dass sie an Entscheidungen, die das Quartier betreffen, mitwirken können.

Informelle politische Beteiligung
Menschen jeder Staatsangehörigkeit dürfen an Protesten und Demonstrationen teilnehmen oder diese (mit-) organisieren.

Mitwirkung in der Stadtentwicklung
Bei gewissen Projekten in der Stadt können alle Menschen mitmachen. z.B. wenn ein neuer Spielplatz gebaut, oder eine Straße saniert wird, kann die Verwaltung informelle Beteiligungsprozesse organisieren.

Initiativen, Vereine und Interessenvertretung
Jeder Mensch kann bei einer Bürgerinitiative, Interessenvertretung oder einem Verein mitmachen oder sie selbst gründen, um seine oder ihre Interessen zu vertreten. Das kann man zum Beispiel auch in Elternversammlungen der Schule oder Kita, bei Nachbarschaftstreffen oder in Jugendeinrichtungen machen.




Möglichkeiten der FORMELLEN Beteiligung für ALLE Einwohner:innen Berlins

Gesetzlich geregelte Beteiligung wird als „formell“ bezeichnet

Petitionen
Das Petitionsrecht ist in Deutschland in Art. 17 des Grundgesetzes verankert: „Jedermann hat das Recht, sich einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen schriftlich mit Bitten oder Beschwerden an die zuständigen Stellen und an die Volksvertretung zu wenden.“

Volksinitiativen
Die Volksinitiative ist eine Massenpetition, die alle Einwohner:innen Berlins unter schreiben können, die mindestens 16 Jahre alt sind. Anders als ein Volksentscheid, führt die Volksinitiative nicht zu einer Rechtsänderung, sondern dazu, dass sich das Abgeordnetenhaus mit dem Thema in einer öffentlichen Debatte befassen muss.

Politische Parteien
In den meisten Parteien kann man ab 16 Jahren Mitglied werden, wenn man dauerhaft in Deutschland lebt.

Bürgerdeputierte:r
Bürgerdeputierte sind stimmberechtigte Mitglieder der Ausschüsse der BVV (Bezirksverordnetenversammlung), die von den Bezirksverordneten gewählt werden. Sie müssen mindestens 16 Jahre alt und in Berlin gemeldet sein. Sie beraten die Ausschüsse und vertreten gewisse Gruppeninteressen.
Beteiligung in der Bauleitplanung und im Planfeststellungsverfahren
Bei der Bauleitplanung (der Erstellung von Bebauungsplänen und Flächennutzungsplänen) und im Planfeststellungsverfahren gibt es formelle Beteiligungsmöglichkeiten, bei denen sich alle (betroffenen) Menschen einbringen können.

Haushalts- und Investitionsplanaufstellung
Jedes Jahr wird von der BVV beschlossen, wofür das vorhandene Geld im Bezirk ausgegeben werden soll. Bei dieser Finanzplanung können alle Menschen Vorschläge machen.



Zusätzliche Möglichkeiten der formellen Beteiligung für Menschen mit einem EU-Pass

Menschen, die in Berlin wohnen und einen Pass aus einem EU-Land besitzen, können an kommunalen Wahlen teilnehmen, also auch bei der Wahl der BVV. Sie können selber wählen gehen (aktives Wahlrecht) oder sich als Bezirksverordnete:r wählen lassen (passive Wahlrecht). Es besteht nicht die Möglichkeit an der Wahl für das Berliner Abgeordnetenhaus oder an Bundestagswahlen teilzunehmen. Außerdem können diese Menschen an Europawahlen teilnehmen.

Zusätzliche Möglichkeiten der formellen Beteiligung für Menschen mit einem deutschen Pass

Menschen, die einen deutschen Pass besitzen, haben zusätzlich das aktive und passive Wahlrecht auf der Bundes- bzw. Landesebene. D.h. sie dürfen an Bundestagswahlen und Wahlen zum Abgeordnetenhaus Berlins teilneh men und sich selbst zur Wahl stellen.
Abgeordnete, Senator:innen und der:die Kanzler:in müssen also einen deutschen Pass haben, egal ob ab Geburt oder erst später im Leben eingebürgert.