Was bedeutet ein Planfeststellungsverfahren? Auf dem Plakat und im Flyer unserer Info-Reihe erklären wir, wie es funktioniert.

2022 plakat planfeststellungsverfahren 
Download Plakat (PDF)

2023 flyer planfeststellungsverfahren
Download Flyer (PDF)

Grafiken: Marie Bauer


Was ist ein Planfeststellungsverfahren und wozu dient es?


Das Planfeststellungsverfahren ist das Verfahren zur Genehmigung von großen verkehrlichen Infrastrukturmaßnahmen (z.B. Straßen- und Autobahnbau, Radwege, Schienenverkehr, Flugplätze).
Neue Infrastruktur-Planung betrifft oft viele Akteure, z. B. Bezirke und Träger öffentlicher Belange (Institutionen, denen die Wahrnehmung öffentlicher Aufgaben übertragen ist, wie z.B. Wasserbetriebe, Telekom…), aber auch Grundstückeigentümer*innen oder Anwohner*innen. Infrastrukturmaßnahmen stellen häufig eine langfristige, große Veränderung dar. Daher sollen die Interessen aller Betroffenen angehört und berücksichtigt werden.
Das Planfeststellungsverfahren soll zu einem Ausgleich zwischen öffentlich-rechtlichen und privaten Anliegen bei der Planung und Umsetzung von Infrastrukturmaßnahmen beitragen.

 



Wie läuft ein Planfeststellungsverfahren ab und wie kann ich mich beteiligen?
Der Ablauf des Planfeststellungsverfahrens und die vorgesehene Beteiligung ist im Verwaltungsverfahrensgesetz rechtlich geregelt.
Ein Planfeststellungsverfahren läuft folgendermaßen ab:
Es beginnt mit einer Anhörung. Diese beinhaltet die Beteiligung der betroffenen Behörden sowie eine öffentliche Auslegung der Planung. Alle können sich über die Ziele, Auswirkungen und Kosten des Bauvorhabens informieren. Bürger*innen, die von der Planung betroffen sind, können innerhalb einer festgelegten Frist Einwendungen gegen den Plan erheben. Es wird geprüft, ob die Einwände durch eine Anpassung oder Änderung des Plans gelöst werden können.
In der Regel folgt danach ein Erörterungstermin, zu dem alle Einwender*innen und die betroffenen Behörden eingeladen werden. Nach Abwägung sämtlicher Stellungnahmen und vorgebrachter Einwendungen wird eine Stellungnahme zum Ergebnis und zum Umgang mit nicht berücksichtigten Einwendungen erstellt. Dann erfolgt der Planfeststellungsbeschluss durch die Planungsbehörde (in Berlin SenUMVK oder Eisenbahnbundesamt).
Weitere Informationen sind auf den Internetseiten der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz unter folgendem Link einzusehen:
https://www.berlin.de/sen/uvk/verkehr/verkehrsplanung/planfeststellungen

 



Wie erfahre ich, ob es aktuell ein Planfeststellungsverfahren in Reinickendorf gibt? Kann ich eine Stellungnahme abgeben?


Für die Beteiligung im Rahmen der Anhörung erfolgt eine ortsübliche Bekanntmachung in den drei Berliner Tageszeitungen Berliner Zeitung, Der Tagesspiegel, Berliner Morgenpost sowie im Amtsblatt von Berlin. Die Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz veröffentlicht außerdem Informationen auf ihrer Webseite.
Wenn Sie von einem Vorhaben betroffen sind, aber nicht ortsansässig sind, werden Sie im Anhörungsverfahren direkt vom Träger des Vorhabens (z. B. das Bezirksamt) darüber informiert, dass Sie eine Stellungnahme abgeben bzw. Einwendungen erheben können.
Auch nicht betroffene Bürger*innen können sich informieren, ob es aktuelle Planfeststellungsverfahren in Reinickendorf gibt. Sie können sich jedoch nicht beteiligen.
Hier erhalten Sie Informationen zu laufenden Verfahren:
https://www.berlin.de/sen/uvk/verkehr/verkehrsplanung/planfeststellungen/aktuelle-und-abgeschlossene-verfahren/

 


...........................

Quellen:


https://www.berlin.de/sen/uvk/verkehr/verkehrsplanung/planfeststellungen/
Verwaltungsverfahrensgesetz