2021 Mein Reinickendorf Infoplakat Bauleitung 
Grafik: Marie Bauer

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Was ist Was in der Bürgerbeteiligung? In diesem Plakat unserer Info-Reihe erklären wir Bürgerbeteiligung in der Bauleitplanung: Wie funktioniert Bauleitplanung? Was ist eigentlich ein Bebauungsplan oder ein Flächennutzungsplan? Und wie kann man sich daran beteiligen?



Was ist Bauleitplanung und wozu dient sie?
Die Bauleitplanung ist ein Instrument zur Steuerung der städtebaulichen Entwicklung und der Bodennutzung einer Gemeinde.
Das Ziel der Bauleitplanung ist die Förderung einer nachhaltigen städtebaulichen Entwicklung. Daher sollen bei der Planung und Ausgestaltung der Nutzung von Flächen soziale, wirtschaftliche und umweltschützende Anforderungen in gleichem Maße berücksichtigt werden.

Wo ist die Bauleitplanung gesetzlich geregelt?

Die Bauleitplanung ist im Baugesetzbuch und der Baunutzungsverordnung rechtlich geregelt und gilt für alle Bundesländer.
Das Baugesetzbuch regelt das Verfahren zur Aufstellung, Änderung und Ergänzung von Bauleitplänen. Darüber hinaus enthält es Vorschriften darüber, was in den Plänen festgesetzt werden kann und welche Vorhaben jeweils zulässig sind. Das Baugesetzbuch schreibt für die Bauleitpläne außerdem ein zweistufiges Verfahren der Öffentlichkeitsbeteiligung vor.
Die Baunutzungsverordnung bestimmt, welche Baugebietstypen in den Bauleitplänen festgesetzt werden können und welche baulichen Nutzungen und Bauweisen innerhalb dieser Gebiete zugelassen werden können.
Bauleitpläne sind aufzustellen, sobald und soweit es für die städtebauliche Entwicklung erforderlich ist. Auf die Aufstellung von Bauleitplänen besteht allerdings kein Anspruch. Die Bauleitplanung setzt sich zusammen aus dem Flächennutzungsplan (FNP) als vorbereitender Bauleitplan und den Bebauungsplänen (B-Pläne) als verbindliche Bauleitpläne.



Was ist ein Flächennutzungsplan?
Der Flächennutzungsplan stellt als vorbereitender Bauleitplan die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung der gesamten Stadt in den Grundzügen dar. Ihm kann man die zukünftig geplante Verteilung der Flächen entnehmen, also wo sich Gebiete für Wohnen, Gewerbe, Grünflächen oder andere Nutzungen in der Stadt befinden sollen. Der Flächennutzungsplan wird in Berlin vom Abgeordnetenhaus beschlossen und wird fortlaufend an die aktuellen Entwicklungsbedürfnisse angepasst. Dazu werden regelmäßig Änderungsverfahren durchgeführt, bei denen eine Beteiligung der Öffentlichkeit stattfindet. Die Zuständigkeit dafür liegt bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen. Der Flächennutzungsplan ist die verbindliche Grundlage für die öffentliche Verwaltung. Für die Bürgerinnen und Bürger der Stadt ist er rechtlich unverbindlich.

Weitere Informationen, auch zur Möglichkeit sich zu beteiligen, erhalten Sie unter:
https://www.stadtentwicklung.berlin.de/planen/fnp/de/buergerbeteiligung/index.shtml

 

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Was ist ein Bebauungsplan?
Für die Aufstellung und Änderung der Bebauungspläne sind in Berlin die Bezirke verantwortlich. Nur bei Bebauungsplänen mit gesamtstädtischer Bedeutung wird das Verfahren durch die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen durchgeführt, wie z.B. für die Bebauungspläne auf dem ehemaligen Flughafen Tegel.
Der Bebauungsplan als verbindlicher Bauleitplan wird als Satzung, in Berlin als Rechtsverordnung beschlossen. Er ist dadurch sowohl für die Verwaltung als auch für die Bürgerinnen und Bürger rechtsverbindlich. Das bedeutet, dass durch den beschlossenen Bebauungsplan das Recht geschaffen wird, wie ein Grundstück genutzt werden darf. Der Bebauungsplan ist aus den Vorgaben des FNP zu entwickeln. Durch den Bebauungsplan werden die Nutzungen, die im Flächennutzungsplan vorgesehen sind, konkretisiert. Das heißt beispielweise, dass der Bebauungsplan für ein Wohngebiet festlegen kann, dass dort neben Wohnnutzungen nur bestimmte andere Nutzungen möglich sind. Damit können solche Nutzungen, die nicht in den Gebietstyp passen, wie z.B. Tankstellen, ausgeschlossen werden. Im Bebauungsplan kann auch festgelegt werden, wo genau auf einem Grundstück gebaut werden darf und wie viele Geschosse ein Gebäude haben darf. Die Festlegungen im Bebauungsplan können die Entwicklung eines Gebietes dadurch wesentlich bestimmen. Ob und wann Bebauungspläne aufgestellt oder geändert werden entscheidet der Bezirk, je nachdem, ob aktuelle Entwicklungen oder gesamtstädtische Ziele dies erfordern.
Auf der Webseite der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen finden Sie auch eine grafische Übersicht über den Ablauf von Bebauungsplanverfahren und eine Lesehilfe für Bebauungspläne.



Wie kann ich mich beteiligen? Welche Beteiligungsmöglichkeiten habe ich?
Das Beteiligungsverfahren in der Bauleitplanung ist über zwei Beteiligungsstufen geregelt. Diese werden nachfolgend dargestellt und anhand eines Beispiels verdeutlicht.

Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung


Der Bezirk Reinickendorf möchte auf einer brachliegenden, ehemals gewerblichen Fläche ein Wohngebiet mit Kindertagesstätte entwickeln. Dazu wird ein erster Bebauungsplanentwurf mit Begründung erstellt. Der Bebauungsplan beinhaltet die beabsichtigte Nutzung der Flächen, die Begründung enthält die allgemeinen Ziele, Zwecke und Auswirkungen der Planung. Der Bebauungsplanentwurf wird dann im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung im Rathaus ausgestellt und im Internet veröffentlicht. Jetzt haben Sie die Möglichkeit sich den Plan und die Begründung anzuschauen. Wenn Sie zu der Planung Anregungen haben oder wichtige Aspekte nicht berücksichtigt finden (z.B. die Kita liegt zu dicht an einer lauten Straße, die Wohngebäude sind zu hoch oder es sind zu wenig Begrünungsmaßnahmen geplant), können Sie dazu eine Stellungnahme innerhalb einer festgelegten Frist abgeben. Diese Stellungnahmen werden dann vom Fachbereich Stadtplanung und Denkmalschutz abgewogen und können zu Planänderungen führen.
Parallel zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung wird in der Regel auch die frühzeitige Behördenbeteiligung durchgeführt. Die erste Stufe der Beteiligung soll in einer frühen Planungsphase erfolgen, um schon zu Beginn des Verfahrens private oder öffentliche Betroffenheiten zu ermitteln und diese mit Konkretisierung der Planung zu berücksichtigen. Dabei können auch verschiedene Alternativen der Planung vorgelegt werden.
Der Fachbereich Stadtplanung und Denkmalschutz legt fest, wie lange eine frühzeitige Bürgerbeteiligung stattfindet, in der Regel für vier Wochen. Alternativ hat der Bezirk auch die Möglichkeit, eine Bürgerveranstaltung durchzuführen. Über die beabsichtigte Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung wird in der Tagespresse und auf der Internetseite des Bezirkes informiert.
In bestimmten Fällen kann auf die frühzeitige Beteiligung verzichtet werden. Das ist beispielsweise der Fall, wenn ein Bebauungsplan geändert oder ergänzt wird und sich dadurch keine wesentlichen inhaltlichen Veränderungen ergeben („Vereinfachtes Verfahren“ in Paragraf 13 des BauGB geregelt).

Die öffentliche Auslegung


Vor der öffentlichen Auslegung erfolgt die Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange.
Unter Berücksichtigung der durch die Bürgerinnen und Bürger aber auch der durch Behörden und Träger öffentlichen Belange abgegebenen Stellungnahmen wird ein detaillierter Planentwurf mit einer ausführlichen Begründung für das künftige Wohngebiet erstellt. Folgende Änderungen wurden in den Bebauungsplan eingearbeitet: Der Standort der Kindertagesstätte wurde verlegt und grenzt nun an eine Parkanlage. Für die Wohnhäuser wurde die Höhe beibehalten, jedoch eine Verpflichtung zur Dachbegrünung aufgenommen.
Dieser nun konkrete Bebauungsplanentwurf wird für einen Monat öffentlich ausgelegt. Die öffentliche Auslegung muss mindestens eine Woche vor Beginn ortsüblich (im Amtsblatt Berlin) bekannt gemacht werden. Zusätzlich erfolgt die Bekanntmachung in der Tagespresse und im Internet. Der Bebauungsplan wird zusammen mit der Begründung und den umweltbezogenen Informationen in den Räumen des Fachbereiches Stadtplanung und Denkmalschutz ausgelegt und auf dessen Internetseite sowie auf mein.berlin.de veröffentlicht. Während der Auslegungsfrist haben alle Interessierten die Möglichkeit den Plan einzusehen und Anregungen und Änderungswünsche abzugeben. Diese Stellungnahmen werden dann vom Fachbereich Stadtplanung und Denkmalschutz ausgewertet.
Das Ergebnis der Abwägung aller während des Verfahrens eingegangenen Anregungen wird anschließend der Bezirksverordnetenversammlung vorgelegt. Diese beschließt dann den Bebauungsplan als Rechtsverordnung.
Manchmal kommt es zu Änderungen der Planung nach der Behördenbeteiligung oder nach der öffentlichen Auslegung. Dann sind diese Beteiligungen in der Regel erneut durchzuführen, bei geringen Auswirkungen auf den Planinhalt können auch nur die Betroffenen erneut beteiligt werden.
Inwieweit Ihre Stellungnahme im Bebauungsplan berücksichtigt wurde, teilt Ihnen der Fachbereich zum Abschluss des Verfahrens schriftlich mit.



Wie erfahre ich, ob es in Reinickendorf aktuell ein Bebauungsplanverfahren gibt, an dem ich mich beteiligen kann? Wie/Wo kann ich eine Stellungnahme abgeben?
Über folgende Webseiten können sie sich informieren, ob es aktuell ein Bebauungsplanverfahren in Reinickendorf gibt, an dem Sie sich beteiligen können:
• Auf der Webseite des Fachbereiches Stadtplanung und Denkmalschutz des Bezirksamts Reinickendorf: www.berlin.de/ba-reinickendorf/politik-und-verwaltung/aemter/stadtentwicklungsamt/stadtplanung-und-denkmalschutz/bebauungsplaene/
• Auf der Beteiligungsplattform Mein.Berlin.de


• Im Büro für Bürgerbeteiligung Reinickendorf

Ihre Stellungnahmen können Sie formlos per Post an das Bezirksamt Reinickendorf von Berlin, Fachbereich Stadtplanung und Denkmalschutz, Eichborndamm 215, 13437 Berlin oder per Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. oder über das auf der Webseite zur Verfügung gestellte Onlineformular abgeben.

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Quellen:


https://www.berlin.de/ba-reinickendorf/politik-und-verwaltung/aemter/stadtentwicklungsamt/stadtplanung-und-denkmalschutz/
Baugesetzbuch
Baunutzungsverordnung