2021 Mein Reinickendorf Infoplakat Beteiligung ohne deutschen Pass

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Auf diesem Plakat zeigen wir Möglichkeiten der direkten Demokratie in Deutschland und Berlin.
Grafik: Marie Bauer

Für diesen Plakat gibt es Übersetzugen:

Mein Reinickendorf Poster A2 TR 3 direkte Demokratie 20251104 Mein Reinickendorf Poster A2 TR 3 direkte Demokratie 20251104 Mein Reinickendorf Poster A2 TR 3 direkte Demokratie 20251104
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Was ist direkte Demokratie?
Beteiligung an Politik in Berlin kann auch an anderer Stelle stattfinden, nicht nur bei Wahlen (repräsentative Demokratie).
Bürgerinnen und Bürger haben verschiedene weitere Möglichkeiten Instrumente der direkten Demokratie zu nutzen, um sich einzubringen.
Diese Möglichkeiten bestehen auf Landesebene und auf Bezirksebene.

Was gibt es auf Landesebene für Möglichkeiten?
Weitere Infos finden Sie auch auf der Webseite der Senatsverwaltung für Inneres und Sport (verlinken: https://www.berlin.de/sen/inneres/buerger-und-staat/wahlen-und-abstimmungen/volksinitiative-volksbegehren-volksentscheid)

Volksinitiative / Massenpetition
Mit der Volksinitiative haben Bürger:innen die Möglichkeit das Abgeordnetenhaus von Berlin dazu zu verpflichten, sich bestimmte Anliegen, Themen und Probleme in der Stadt genauer anzuschauen. Dabei kann die Volksinitiative auch direkt Lösungsvorschläge anbieten. Voraussetzung ist, dass das Abgeordnetenhaus für diese Themen zuständig ist.
Eine Volksinitiative ist erfolgreich, wenn mindestens 20.000 gültige Unterschriften gesammelt wurden. Sie ist nicht rechtlich bindend. Sie führt aber zu einer öffentlichen Auseinandersetzung des Abgeordnetenhauses mit dem jeweiligen Thema.
Mitmachen können alle in Berlin gemeldeten Personen, die mindestens 16 Jahre alt sind.

Volksbegehren
Ein Volksbegehren ist der erste Schritt auf dem Weg zum Volksentscheid. Es bietet wahlberechtigten Berliner:innen (18j, dt. Pass, 3 Monate Hauptwohnsitz Berlin) die Möglichkeit, unabhängig der Wahlen über verschiedene Themen abzustimmen, Gesetze zu beschließen oder ein verfrühtes Ende der Wahlperiode herbeizurufen. Voraussetzung ist, dass das Land Berlin für das jeweilige Thema zuständig ist.

Ein Volksbegehren erfolgt in zwei Schritten:
Die Organisierenden des Volksbegehrens sammeln mind. 20.000 Unterschriften für einen Antrag auf Einleitung eines Volksbegehrens. Dieser muss bei der Senatsverwaltung für Inneres und Sport gestellt werden beim Wunsch einer verfrühten Beendigung der Wahlperiode sogar 50.000. Zudem muss den Listen eine Schätzung der Kosten durch die Senatsverwaltung beiliegen, die durch die Umsetzung des darauffolgenden Volksbegehrens entstehen würden. Ist der Antrag zulässig, teilt der Senat dem Abgeordnetenhaus seine Meinung dazu mit. Das Abgeordnetenhaus hat dann vier Monate Zeit, um der Umsetzung des Inhaltes zuzustimmen oder ihn abzulehnen.
Wird die Umsetzung abgelehnt, können die Organisierenden die Durchführung des eigentlichen Volksbegehrens verlangen. Ein Volksbegehren ist dann erfolgreich, wenn im Zeitraum von vier Monaten 7% der Wahlberechtigten zum Abgeordnetenhaus in Berlin zugestimmt haben (Stand 2023 ca. 170.000 Personen). Wenn die Verfassung geändert werden soll oder die Wahlperiode frühzeitig beendet werden soll, müssen sogar 20% zustimmen. Dieser Schritt führt zu einem Volksentscheid.

Volksentscheide
Wenn ein Volksbegehren erfolgreich ist, muss innerhalb von vier Monaten ein Volksentscheid durch den Senat herbeigeführt werden. Der Volksentscheid funktioniert ähnlich wie eine Wahl. Abstimmungsberechtigte Berliner:innen haben die Möglichkeit am Wahltag oder per Briefwahl wählen zu gehen. Ein Volksentscheid ist erfolgreich, wenn die Mehrheit der Teilnehmenden und gleichzeitig ein Viertel aller Stimmberechtigten zugestimmt haben. Eine Änderung der Verfassung benötigt eine Zweidrittelmehrheit. Der Antrag auf frühzeitiges Beenden der Wahlperiode braucht eine Mehrheit, bei der gleichzeitig mindestens die Hälfte aller Abstimmungsberechtigten zustimmt.
Beispiele für vergangene (erfolgreiche und gescheiterte) Berliner Volksentscheide sind: Berlin 2030 Klimaneutral, 100% Tempelhofer Feld, Deutsche Wohnen & Co. Enteignen.

Volksabstimmung
Volksabstimmungen gibt es nur selten und sind nur bei bestimmten Themen von Bedeutung. Wann eine Volksabstimmung durchgeführt wird, steht in der Berliner Verfassung. Volksabstimmungen werden durchgeführt, wenn es beispielsweise um eine Fusion Berlins mit dem Land Brandenburg geht oder um eine Änderung des Verfahrens von Volksbegehren und Volksentscheide durchgeführt werden können.

Was gibt es auf Bezirksebene für Möglichkeiten?
Weitere Infos finden Sie auch auf der Webseite der Senatsverwaltung für Inneres und Sport (verlinken: https://www.berlin.de/sen/inneres/buerger-und-staat/wahlen-und-abstimmungen/einwohnerantrag-buergerbegehren-und-buergerentscheid)

Bürgerbegehren
Ein Bürgerbegehren ist ein Antrag auf die Durchführung eines Bürgerentscheids. Alle wahlberechtigten Personen eines Bezirks (16 Jahre, EU-Bürger, 3 Monate Hauptwohnsitz im Bezirk) dürfen ein Bürgerbegehren bei der BVV stellen, wenn es um ein Thema geht, für das die BVV zuständig ist. Ob ein Bürgerbegehren zulässig ist, wird vorab vom Bezirksamt geprüft. Ist das der Fall müssen die Organisierenden Unterschriften von mindestens 3% der Wahlberechtigten sammeln.

Bürgerentscheid
Wenn ein Bürgerbegehren erfolgreich ist, hat die BVV zwei Monate Zeit zuzustimmen oder abzulehnen. Lehnt sie ab, wird innerhalb von vier Monaten ein Bürgerentscheid durchgeführt. Die Abstimmung erfolgt wie bei einer Wahl. Wahlberechtigte Bürger:innen haben die Möglichkeit am Abstimmungstag im Wahllokal oder per Briefwahl abzustimmen. Bürger:innen werden vorab postalisch über die Abstimmung informiert. Der Bürgerbescheid ist erfolgreich, wenn die Mehrheit zustimmt und diese Mehrheit zugleich 10% aller wahlberechtigten Bürger:innen darstellt.