Im folgenden Glossar werden Fachbegriffe zu Bürgerbeteiligung kurz erklärt.

Aktionsfonds
Aktionsfondsjury
Ausschüsse der BVV
Bauleitplanung
Bauvorhaben
Bebauungsplan
BENN (Berlin entwickelt neue Nachbarschaften)
Beteiligung (auch Partizipation)
Beteiligungsantrag
Beteiligungskonzept
Beteiligungsstufe (auch Partizipationsstufe)
Beteiligung in der Bauleitplanung und im Planfeststellungsverfahren
Bezirkshaushaltsplan
Bezirksverordnetenversammlung (BVV)
Bürgerbegehren
Bürgerdeputierte
Bürgerentscheide
Doppelhaushalt
Einwohnerantrag
Einwohnerfragestunde
Einwohnerversammlung
Entscheidung (bis zur Selbstverwaltung) (Beteiligungsstufe 4)
Entwicklungskonzept
FEIN-Mittel (Freiwilliges Engagement in Nachbarschaften)
Flächennutzungsplan
Formelle Beteiligung
Information (Beteiligungsstufe 1)
Informelle Beteiligung
Investitionsplanung
Kiezfonds
Kooperation (auch „Mitentscheidung“)
Konsultation (auch „Mitwirkung“)
Lebendige Zentren und Quartiere
Mitwirkung (auch "Konsultation") (Beteiligungsstufe 2)
Mitentscheidung (auch "Kooperation") (Beteiligungsstufe 3)
Nachhaltige Erneuerung
Öffentliche Auslegung
Partizipation (auch „Beteiligung“)
Partizipationsstufe (auch „Beteiligungsstufe“)
Planfeststellungsverfahren
Projekt und Prozess
Quartiersmanagement
Quartiersrat
Sozialraumorientierte Planungskoordination (SPK)
Träger öffentlicher Belange (TÖB)
Volksabstimmung
Volksinitiative
Volksbegehren
Volksentscheid
Vorhabenliste
Vorplanung


Aktionsfonds
Aktionsfonds finanzieren Materialien für nachbarschaftliche, ehrenamtliche Aktionen wie zum Beispiel Bepflanzungen, Stammtischtreffen oder Spielenachmittage. Aktionsfonds gibt es nur in Gebieten mit Quartiersmanagement (QM)


Aktionsfondsjury
Der Aktionsfonds stellt bis zu 1.500 € für kleinere ehrenamtliche Aktionen und Projekte zur Verfügung. Bedingung ist, dass die Projekte im Gebiet des Quartiersmanagements stattfinden. Eine Jury aus dem Kiez entscheidet darüber, welche Anträge gefördert werden. Alle Anwohner*innen können Mitglied der Jury werden.


Ausschüsse der BVV
Die Hauptarbeit der BVV-Mitglieder erfolgt in Fachausschüssen, in denen sie kommunalpolitische Fragen mit Bezirksamtsmitgliedern und Bürgerdeputierten diskutieren. Die Ausschüsse beraten, kontrollieren und bereiten Entscheidungsempfehlungen vor.


Bauleitplanung
Die Bauleitplanung regelt, wie Flächen genutzt werden. Die Bauleitplanung besteht aus dem Flächennutzungsplan und dem Bebauungsplan. Für den Flächennutzungsplan ist die Senatsverwaltung  für Stadtentwicklung und Wohnen zuständig, für Bebauungspläne sind die Bezirke verantwortlich.


Bauvorhaben
Projekte, die baulich realisiert werden sollen (z.B. Stadtquartiere, Infrastruktur- und Instandsetzungsmaßnahmen, Vorhaben im Bereich Tief- und Landschaftsbau)


Bebauungsplan (B-Plan)
Der Bebauungsplan regelt, was wo im Bezirk gebaut werden darf. Erstellt werden B-Pläne vom jeweiligen Bezirk. B-Pläne sind so etwas wie Gesetze, an die sich alle, die etwas im Bezirk bauen, halten müssen. B-Pläne können sich im Bezirksamt angeschaut werden. Es können auch Hinweise abgegeben werden. Manchmal kann man sich die Pläne auch im Internet anschauen. Bei B-Plänen gibt es immer ein formelles Beteiligungsverfahren, bei dem Bürger*innen mitmachen können.


BENN (Berlin entwickelt neue Nachbarschaften)
Die BENN-Büros sind in allen Gebieten tätig, in denen große Unterkünfte für geflüchtete Menschen vorhanden sind. In diesen Gebieten verändert sich die Nachbarschaft durch den Zuzug der neuen Nachbar*innen. Die BENN-Büros sind Anlaufstelle für die Bewohner*innen der Unterkünfte, die bestehende Nachbarschaft und auch die rundherum vorhandenen Einrichtungen. Sie sollen dabei helfen, die neuen Bewohner*innen in die Nachbarschaft einzubeziehen. Sie organisieren Beteiligungsveranstaltungen, bei denen Geflüchtete und die Nachbarschaft zusammen Ideen für gemeinschaftliche Aktionen entwickeln, wie z.B. Gärtnern. Sie helfen mit solchen Aktionen Unsicherheiten auf beiden Seiten abzubauen und den nachbarschaftlichen Zusammenhalt zu stärken. Alle, die sich daran gerne beteiligen möchten, können einfach mit den BENN-Büros Kontakt aufnehmen.


Beteiligung (auch Partizipation)
Beteiligung bedeutet die Teilhabe der Bürgerinnen und Bürger an Planungsprozessen wie Bauvorhaben, und Projekten und Prozessen der stadträumlichen Entwicklung. Es gibt gesetzlich geregelte (sog. formelle) Beteiligung, sowie gesetzlich nicht geregelte (sog. informelle) Beteiligung. Wo Beteiligung gesetzlich vorgeschrieben ist, regelt das Baugesetzbuch. Beteiligung gehört wie Gewaltenteilung zu den  zentralen Grundlagen der Demokratie.


Beteiligungsantrag
ACHTUNG: die Anregung von Beteiligung ist zurzeit in Reinickendorf noch nicht möglich. Die folgenden Erläuterungen sind daher für Reinickendorf noch nicht gültig.
Bei manchen Vorhaben ist keine Beteiligung geplant. Bürger*innen können dann selbst eine Beteiligung anregen. Die Anregung kann formlos bei dem zuständigen Fachamt erfolgen.
Sie wird dem zuständigen Bezirksstadtrat oder -rätin vorgelegt. Wird sie abgelehnt, muss dies schriftlich begründet werden.
Antragsberechtigt sind alle Bürger*innen inklusive Kinder und Jugendliche, sowie Akteur*innen von Einrichtungen und Institutionen im Bezirk.


Beteiligungskonzept
Ein Beteiligungskonzept beschreibt, worum es bei der Beteiligung geht, wie sie abläuft, wer mitwirken kann und wie die Ergebnisse in das Vorhaben einfließen. Das Konzept soll rechtzeitig in der Vorhabenliste veröffentlicht werden.


Beteiligung in der Bauleitplanung und im Planfeststellungsverfahren
Bei der Bauleitplanung (der Erstellung von Bebauungsplänen und Flächennutzungsplänen) und im Planfeststellungsverfahren gibt es formelle Beteiligungsmöglichkeiten, bei denen sich alle (betroffenen) Menschen einbringen können.


Beteiligungsstufe (auch Partizipationsstufe)
Es gibt verschiedene Stufen der Beteiligung. Sie unterscheiden sich danach, wie stark sich Bürgerinnen und Bürger beteiligen und Einfluss nehmen können. Die Stufen heißen Information, Mitwirkung (Konsultation), Mitentscheidung (Kooperation),  Entscheidung.


Bezirkshaushaltsplan
Jedes Jahr wird von der Bezirksverordnetenversammlung (BVV) jedes Berliner Bezirkes ein Plan beschlossen, wofür das vorhandene Geld ausgegeben werden soll. Diesen Plan nennt man Haushaltsplan. Im Bezirkshaushaltsplan werden die Einnahmen den Ausgaben des Bezirks bzw. seiner verschiedenen Ämter und Organisationen (z.B. Sozialamt, Jugendamt, Ordnungsamt, Schulamt oder Volkshochschule) gegenübergestellt.
Ein Bezirkshaushaltsplan muss in Einnahmen und Ausgaben immer ausgeglichen sein und er wird normalerweise für den Zeitraum eines Haushaltsjahres aufgestellt.


Bezirksverordnetenversammlung (BVV)
Die Bezirksverordnetenversammlung (BVV) ist die Volksvertretung auf bezirklicher Ebene. In Berlin gibt es 12 Bezirke und jeder Bezirk wählt seine eigene BVV. Die BVV ist Teil der Bezirksverwaltung. Die Bezirksverwaltungen bestehen in Berlin aus zwei Organen: der BVV und dem Bezirksamt. Die BVV ist die direkt von den Einwohner*innen gewählte Vertretung. Das Bezirksamt führt die Verwaltung. Alle fünf Jahre wählen die Einwohner*innen eines Bezirkes die Bezirksverordneten. Die Wahlen finden am selben Tag wie die Abgeordnetenhauswahlen statt. Die Bezirksverordneten arbeiten ehrenamtlich. Sie erhalten eine Aufwandsentschädigung. Um sich wählen zu lassen braucht man die deutsche oder eine EU-Staatsbürgerschaft, muss in Berlin gemeldet und mindestens 16 Jahre alt sein. Die meisten Bezirksverordneten gehören einer Partei oder einer Wählerinitiative an, die sie bei der Wahl unterstützen. Es gibt aber auch parteilose Bezirksverordnete.
Einmal im Monat treffen sich die gewählten Bezirksverordneten zur BVV. In jeder BVV sitzen 55 Bezirksverordnete. Um in die BVV einzuziehen, braucht eine Partei mindestens 3% der Stimmen. Die BVV wird von einer Vorsteherin oder einem Vorsteher geleitet.


Bürgerbegehren

Das Bürgerbegehren ist ein Instrument der direkten Demokratie auf kommunaler/bezirklicher Ebene. Mit einem Bürgerbegehren stellen Einwohner*innen einen Antrag auf die Durchführung eines Bürgerentscheids. Damit ein Bürgerbegehren erfolgreich ist, muss es von mindestens 3% der Wahlberechtigten im Bezirk unterstützt werden. Unterschreiben können Menschen, die eine Deutsche oder EU-Staatsangehörigkeit haben, mindestens 16 Jahre alt sind und seit mindestens 3 Monaten im Bezirk wohnen. Weitere Informationen finden Sie hier.   


Bürgerdepurtierte*er
Bürgerdeputierte sind stimmberechtigte Mitglieder der Ausschüsse der Bezirksverordnetenversammlung (BVV), die von den Bezirksverordneten gewählt werden. Sie müssen mindestens 16 Jahre alt und in Berlin gemeldet sein. Sie beraten die Ausschüsse und vertreten gewisse Gruppeninteressen.


Bürgerentscheide
Ein Bürgerentscheid folgt auf ein Bürgerbegehren, wenn dieses abgelehnt wird und wird wie eine Wahl per Abstimmung entschieden. Er ist erfolgreich, wenn die Mehrheit der Abstimmenden, zustimmen und diese mindestens 10% der im Bezirk Wahlberechtigten sind. Wenn es gleich viele JA, wie NEIN Stimmen gibt, wird der Bürgerentscheid abgelehnt. Ein erfolgreicher Bürgerentscheid ist genauso gültig wie ein Beschluss der BVV. Die BVV kann hauptsächlich Anregungen liefern und das Bezirksamt kontrollieren. Ein Bürgerentscheid ist also wie ein BVV-Beschluss für das Bezirksamt nicht zwingend bindend. Weitere Informationen finden Sie hier.


Doppelhaushalt
Da die Aufstellung eines Haushaltsplans sehr arbeits- und zeitaufwendig ist, können auch zwei Haushaltsjahre gleichzeitig geplant werden. In diesem Fall spricht man von der Aufstellung eines sogenannten „Doppelhaushaltes“.


Einwohnerantrag
In allen Angelegenheiten, zu denen die BVV Beschlüsse fassen kann, haben die Einwohner*innen das Recht, Empfehlungen an die BVV zu richten. Dafür muss ein Einwohnerantrag eingereicht werden. Das können alle gemeldeten Einwohner*innen in Reinickendorf tun, die mindestens 16 Jahre alt sind. Sie müssen dafür nicht die deutsche Staatsangehörigkeit haben. Der Antrag muss schriftlich bei der BVV eingereicht und begründet werden (Adresse: Rathaus Reinickendorf, BVV-Büro, Eichborndamm 215, 13437 Berlin). Der Antrag ist nur zulässig, wenn er von mindestens 1.000 Einwohner*innen des Bezirks unterstützt wird. Beispielsweise kann man einen Antrag auf einen extra Zebrastreifen vor einer Schule stellen.
Wenn 1.000 Einwohner*innen des Bezirks einen Einwohnerantrag unterschreiben, muss die BVV unverzüglich darüber entscheiden, spätestens innerhalb von 2 Monaten.


Einwohnerfragestunde
Wenn Sie Fragen an das Bezirksamt haben, können Sie diese in der BVV stellen. Zu Beginn jeder Sitzung der BVV sind sechzig Minuten für Einwohnerfragen reserviert, die sich an das Bezirksamt wenden. Damit die Fragen fundiert beantwortet werden können, ist es nötig, die Fragen vorher einzureichen. Dazu benutzen Sie bitte dieses Formular:
https://www.berlin.de/ba-reinickendorf/politik-und-verwaltung/bezirksverordnetenversammlung/buergeranfragen/formular.104864.php
Außerdem können Sie auch an allen öffentlichen Sitzungen der Ausschüsse teilnehmen.


Einwohnerversammlung
In der Einwohnerversammlung werden Bürger*innen über geplante Vorhaben und aktuelle Themen im Bezirk informiert und ihre Fragen werden beantwortet.
Wenn Sie ein Anliegen haben, das den Bezirk Reinickendorf betrifft und das Sie gerne besprechen möchten, können Sie eine Einwohnerversammlung beantragen. Dafür müssen Sie nicht in Reinickendorf gemeldet sein. Außerdem gibt es keine Altersbeschränkung.
Wenn Sie eine Einwohnerversammlung beantragen möchten, müssen Sie sich an die Vorsteherin der BVV wenden. Sie können sie unter der Telefonnummer 030-90294 2204 oder E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. kontaktieren.
Über Ihren Antrag stimmt dann die BVV ab. Wenn mindestens ein Drittel, also 18 der 55 Bezirksverordneten Ihr Anliegen unterstützen, wird die Vorsteherin eine Einwohnerversammlung dazu einberufen.


Entscheidung (bis zur Selbstverwaltung) (Beteiligungsstufe 4)
 Bürgerinnen und Bürger (Anwohnerinnen und Anwohner, Verwaltung und andere) geben ihre Stimme ab und treffen damit eine verbindliche, gemeinsame und von vielen legitimierte Entscheidung.


Entwicklungskonzept
Ein Entwicklungskonzept ist ein Plan, in dem die Entwicklung eines Gebietes beschrieben wird. Im Plan ist festgelegt, was für ein Gebiet wichtig ist. Der Plan beschreibt auch, was für Bauprojekte in einem Gebiet stattfinden sollen, um ihn weiterzuentwickeln.


Flächennutzungsplan (FNP)
Der Flächennutzungsplan ist der vorbereitende Bauleitplan einer Gemeinde und wird in Berlin von Senat und Parlament beschlossen. Er gibt einen Überblick darüber, wie der Boden in Berlin genutzt werden soll und wird ständig aktuell gehalten. Dadurch erfüllt er auch eine stadtentwicklungspolitische und strategische Schnittstellenfunktion als Entscheidungsinstrument.
Wesentliche Inhalte sind: die Abgrenzung von bebauten und unbebauten Flächen; die Dichte von Wohnbauflächen; die Lage der gemischten, gewerblichen und Sonderbauflächen; Standorte und  Flächen für Einrichtungen des Gemeinbedarfs und der Ver- und Entsorgung; die wichtigsten Verkehrstrassen und die Gliederung der Freiflächen in Grün-, Wald- und Landwirtschaftsflächen.


FEIN-Mittel (Freiwilliges Engagement in Nachbarschaften)
FEIN-Mittel sind Fördergelder bis zu 3.500 Euro je Projekt. Mit FEIN-Mitteln werden in Reinickendorf Sachkosten für Projekte von Schulen und Sportvereinen gefördert, die der Verbesserung ihrer Infrastruktur dienen. FEIN-Mittel gibt es nur in Gebieten OHNE Quartiersmanagement.


Formelle Beteiligung
Gesetzlich geregelte Beteiligung findet auf bezirklicher Ebene in der Regel nur bei Bebauungsplanverfahren (B-Plan) und Planfeststellungsverfahren statt. Sie besteht im Wesentlichen aus der  frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung und der öffentlichen Auslegung. In beiden Fällen haben Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit zur Abgabe von Stellungnahmen.


Information (Beteiligungsstufe 1)
Interessierte und Betroffene können sich über ein geplantes Vorhaben informieren und sich über seine Auswirkungen aufklären lassen, z.B. über Veranstaltungen (digital oder analog), Aushänge, Wurfsendungen.


Informelle Beteiligung
Gesetzlich nicht geregelte Verfahren, also alle anderen Formen der Beteiligung (z.B. Anwohnerversammlungen, Haushaltsbefragungen, Workshops etc.)


Investitionsplanung
Die Investitionsplanung wird für das gesamte Land Berlin von der Senatsverwaltung für Finanzen erstellt. Hier werden Ziele und Schwerpunkte für besondere Ausgaben des Landes Berlin für jeweils 5 Jahre festgelegt. Sie ist eine Übersicht der Projekte und großen Vorhaben, die in den nächsten Jahren durch den Senat für Berlin umgesetzt werden sollen.


Kiezfonds
Der Kiezfonds unterstützt Projekte zur Stärkung des nachbarschaftlichen Zusammenhalts und der Verbesserung des Kiezes, wie zum Beispiel Veranstaltungen oder Aktionen zur Förderung der Umwelt, der Jugend oder des Sports. Jedes Jahr können Projekte in anderen Ortsteilen mit mindestens 500 und maximal 2.000 Euro gefördert werden.


Lebendige Zentren und Quartiere
In diesem Programm geht es um Aufwertung und Stärkung von Geschäftsstraßen. Das Ziel des Programmes ist die Steigerung der Lebensqualität in den ausgewählten Gebieten. Dafür werden verschiedene Maßnahmen finanziert, z.B. die Stärkung von Geschäften, die Verschönerung öffentlicher Räume, die Schaffung von Freizeit-, Bildungs- und Kulturangeboten für die Nachbarschaft und die Sanierung von Gebäuden. Das Programm unterstützt auch Gewerbetreibende, Eigentümer und Eigentümerinnen oder Vereine dieser Gebiete durch Zuschüsse für eigene Projekte. Die Grundlage aller Maßnahmen ist ein „Entwicklungskonzept“. Außerdem werden auch regelmäßig Veranstaltungen durchgeführt, auf denen ganz genau über die laufenden Maßnahmen berichtet wird und weitere Ideen aufgenommen werden.


Mitwirkung (auch Konsultation) (Beteiligungsstufe 2)
 Interessierte und Betroffene können sich informieren und darüber hinaus Stellung zu den vorgelegten Planungen nehmen. Sie erhalten die Möglichkeit, Ideen für die Umsetzung einzubringen, können jedoch nicht über Inhalte entscheiden.


Mitentscheidung (auch Kooperation) (Beteiligungsstufe 3)
Betroffene und Interessierte können bei der Entwicklung von Vorhaben mitbestimmen. Gemeinsam mit den Verantwortlichen  können sie Konzepte entwickeln und Lösungen erarbeiten.  Interessierte haben einen sehr großen Einfluss auf die geplanten Maßnahmen und können sehr stark ihre Meinungen, Wünsche und Bedürfnisse einbringen.


Nachhaltige Erneuerung
Berlin lebt und verändert sich. Zum Beispiel in der Zusammensetzung der Bevölkerung oder den wirtschaftlichen Schwerpunkten. Daher muss der städtische Raum ständig angepasst werden. Gebiete mit hohen Geburtenzahlen brauchen mehr Kitas, Schulen und Spielplätze, andere Quartiere, mehr moderne öffentliche Gebäude oder auch mehr Grünflächen. Das Städtebauförderungsprogramm „Nachhaltige Erneuerung“ gestaltet diese Veränderungen durch Bauprojekte. Grundlage ist die Festlegung von bestimmten Gebieten, in denen Geld in Bauprojekte investiert wird. An der Planung dieser Projekte können Bewohnerinnen und Bewohner mitwirken. Dafür gibt es gezielte Veranstaltungen, sogenannte „Planungswerkstätten“. Jede*r kann dabei mitmachen. Je mehr Menschen sich beteiligen, desto mehr Interessen können in der Planung berücksichtigt werden.


Öffentliche Auslegung
Öffentliche Auslegung (bei Bebauungsplanverfahren) bedeutet: Pläne der Verwaltung werden für alle Menschen sichtbar gemacht.
• Die Pläne und eine Erklärung dazu liegen im Bezirksamt aus. Dort können Bürgerinnen und Bürger sie während der Öffnungszeiten ansehen.
• Die Pläne sind auch in einer Tageszeitung, im Internet auf den Seiten des Bezirksamts und oft auch auf www.mein.berlin.de zu finden.
• Die Auslegung ist im Gesetz vorgeschrieben, zum Beispiel bei Bauplanungen oder anderen wichtigen Vorhaben.
• Die Auslegung dauert mindestens vier Wochen. In dieser Zeit können Bürgerinnen und Bürger ihre Ideen, Einwände oder Meinungen abgeben.


Planfeststellungsverfahren
Ein Planfeststellungsverfahren ist ein besonderes Verfahren für große Bauprojekte im Verkehr. Zum Beispiel für Straßen, Autobahnen, Radwege, Bahnstrecken oder Flugplätze. Bei diesem Verfahren gibt es immer eine formelle Beteiligung: Menschen, die von dem Bau betroffen sind, können ihre Meinung sagen oder Einwände abgeben.


Projekt und Prozess
Vorhaben, die nicht unmittelbar baulich umgesetzt werden, aber für solche einen Rahmen oder eine Grundlage darstellen sollen (Entwicklungskonzepte, städtebauliche oder landschaftsplanerische Wettbewerbe, Leitlinien)


Quartiersmanagement
Die Quartiersmanagement-Büros sind die Anlaufstelle für alle Anwohnenden eines Quartiersmanagementgebietes, die eine Idee für die Gegend oder ein Problem mit ihr haben. Ihre Aufgabe ist die Verbesserung der alltäglichen Lebensbedingungen in ihrer Nachbarschaft. Sie verfügen über Gelder, die der Senat bereitstellt. Damit werden einerseits Bauvorhaben umgesetzt, z.B. der Bau eines Nachbarschaftszentrums und andererseits Angebote für die Anwohnenden geschaffen, z.B. Freizeitangebote für Kinder- und Jugendliche. Um zu entscheiden, welche dieser Projekte wichtig für den Kiez sind, arbeiten die Quartiersmanagement-Büros eng mit den Anwohnenden zusammen. Dafür gibt es Gremien, an denen alle Anwohnenden teilnehmen können, sofern sie mindestens 16 Jahre alt sind. Zum Beispiel den Quartiersrat oder die Aktionsfondsjury.


Quartiersrat
Der Quartiersrat in einem Quartiersmanagementgebiet bestimmt, welche Projekte wichtig für die Nachbarschaft sind. Dabei entscheidet er auch darüber, wie das Geld ausgegeben werden soll. Die Projekte werden dann von sogenannten „Trägern“ durchgeführt. Das sind z.B. Vereine, gemeinnützige Organisationen oder Unternehmen. Wichtig ist, dass die Quartiersmanagement-Büros immer nur für ein bestimmtes eingegrenztes Gebiet zuständig sind. Als Anwohnende können Sie sich entweder direkt in den Gremien beteiligen und bei der Entwicklung dieser Projekte mitdiskutieren oder Sie nehmen an den vielfältigen Aktivitäten innerhalb der Projekte teil.


Sozialraumorientierte Planungskoordination (SPK)
Die Sozialraumorientierte Planungskoordination ist ein Teil der Verwaltung. Sie ist dafür zuständig die ämterübergreifende Zusammenarbeit bei planerischen und umsetzungsbezogenen Verwaltungsaufgaben zu fördern. Ihr Ziel ist es das Konzept der Sozialraumorientierung in der Bezirksverwaltung zu fördern. Das heißt, darauf zu achten, dass Planungen in der Stadtentwicklung immer zu den in einem Gebiet lebenden Menschen, passt.


Träger öffentlicher Belange (TÖB)
Träger öffentlicher Belange sind Organisationen, Unternehmen oder andere Behörden, denen durch Gesetz sogenannte hoheitliche Aufgaben übertragen worden sind (bspw. die BVG, Naturschutzbehörden, Stromnetzanbieter, Polizei etc.). Wenn ihre Aufgabenbereiche (ihre Belange) durch eine Planung betroffen sind, müssen sie im Rahmen von Bauleitplanung beteiligt werden. 


Volksabstimmung
Volksabstimmungen gibt es nur selten und sind nur bei bestimmten Themen von Bedeutung. Wann eine Volksabstimmung durchgeführt wird, steht in der Berliner Verfassung. Volksabstimmungen werden durchgeführt, wenn es beispielsweise um eine Fusion Berlins mit dem Land Brandenburg geht oder um eine Änderung des Verfahrens von Volksbegehren und Volksentscheide durchgeführt werden können.


Volksinitiative
Mit der Volksinitiative haben Bürger*innen die Möglichkeit das Abgeordnetenhaus von Berlin dazu zu verpflichten, sich bestimmte Anliegen, Themen und Probleme in der Stadt genauer anzuschauen. Dabei kann die Volksinitiative auch direkt Lösungsvorschläge anbieten. Voraussetzung ist, dass das Abgeordnetenhaus für diese Themen zuständig ist.
Eine Volksinitiative ist erfolgreich, wenn mindestens 20.000 gültige Unterschriften gesammelt wurden. Sie ist nicht rechtlich bindend. Sie führt aber zu einer öffentlichen Auseinandersetzung des Abgeordnetenhauses mit dem jeweiligen Thema.
Mitmachen können alle in Berlin gemeldeten Personen, die mindestens 16 Jahre alt sind.


Volksbegehren
Ein Volksbegehren ist der erste Schritt auf dem Weg zum Volksentscheid. Es bietet wahlberechtigten Berliner*innen (18j, dt. Pass, 3 Monate Hauptwohnsitz Berlin) die Möglichkeit, unabhängig von Wahlen über verschiedene Themen abzustimmen, Gesetze zu beschließen oder ein Ende der Wahlperiode herbeizurufen. Voraussetzung ist, dass das Land Berlin für das jeweilige Thema zuständig ist.
Ein Volksbegehren erfolgt in zwei Schritten:
Die Organisierenden des Volksbegehrens sammeln mind. 20.000 Unterschriften für einen Antrag auf Einleitung eines Volksbegehrens. Dieser muss bei der Senatsverwaltung für Inneres und Sport gestellt werden (beim Wunsch einer verfrühten Beendigung der Wahlperiode sogar 50.000). Zudem muss den Listen eine Schätzung der Kosten durch die Senatsverwaltung beiliegen, die durch die Umsetzung entstehen würden. Ist der Antrag zulässig, teilt der Senat dem Abgeordnetenhaus seine Meinung dazu mit. Das Abgeordnetenhaus hat dann vier Monate Zeit, um der Umsetzung des Inhaltes zuzustimmen oder ihn abzulehnen.
Wird die Umsetzung abgelehnt, können die Organisierenden die Durchführung des eigentlichen Volksbegehrens verlangen. Ein Volksbegehren ist dann erfolgreich, wenn im Zeitraum von vier Monaten 7% der Wahlberechtigten zum Abgeordnetenhaus in Berlin zugestimmt haben (Stand 2023 ca. 170.000 Personen). Wenn die Verfassung geändert werden soll oder die Wahlperiode frühzeitig beendet werden soll, müssen sogar 20% zustimmen. Dieser Schritt führt zu einem Volksentscheid.


Volksentscheid
Wenn ein Volksbegehren erfolgreich ist, muss innerhalb von vier Monaten ein Volksentscheid durch den Senat herbeigeführt werden. Der Volksentscheid funktioniert ähnlich wie eine Wahl. Abstimmungsberechtigte Berliner*innen haben die Möglichkeit am Wahltag oder per Briefwahl wählen zu gehen. Ein Volksentscheid ist erfolgreich, wenn die Mehrheit der Teilnehmenden und gleichzeitig ein Viertel aller Stimmberechtigten zugestimmt haben. Eine Änderung der Verfassung benötigt eine Zweidrittelmehrheit. Der Antrag auf frühzeitiges Beenden der Wahlperiode braucht eine Mehrheit, bei der gleichzeitig mindestens die Hälfte aller Abstimmungsberechtigten zustimmt.
Beispiele für vergangene (erfolgreiche und gescheiterte) Berliner Volksentscheide sind: Berlin 2030 Klimaneutral, 100% Tempelhofer Feld, Deutsche Wohnen & Co. Enteignen.


Vorhabenliste
In der Vorhabenliste sind aktuelle Bauvorhaben, sowie Projekte und Prozesse eines Bezirks aufgeführt. Alle wichtigen Informationen eines Vorhabens werden in einem Steckbrief dargestellt. Die Vorhabenliste wird kontinuierlich ergänzt und aktualisiert. Die Vorhabenliste ist zudem auf der Plattform mein.berlin.de einsehbar.
 

Vorplanung
Die Vorplanung ist ein früher Schritt bei einem Bauprojekt. In dieser Phase gibt es erste Pläne, einfache Zeichnungen und eine erste Schätzung der Kosten. Die Vorplanung wird mit verschiedenen Ämtern und Behörden abgestimmt und muss von der Senatsverwaltung genehmigt werden. In dieser Zeit kann man den Entwurf und die Kosten noch stark beeinflussen. Darum ist die Vorplanung sehr wichtig: hier werden die wichtigsten Entscheidungen getroffen. Deshalb soll in dieser Phase auch schon an die Beteiligung der Bürger*innen gedacht werden.



















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