Die Leitlinien zur Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern an Projekten und Prozessen der räumlichen Stadtentwicklung


Berlin wächst und verändert sich. Wichtige Entscheidungen über die Entwicklung der Stadt werden getroffen. Damit die Bürgerinnen und Bürger Berlins besser bei diesen Entscheidungen mitdiskutieren und sich beteiligen können, hat der Senat zusammen mit Vertreterinnen und Vertretern aus Politik und Verwaltung sowie mit Bürgerinnen und Bürgern die Leitlinien entwickelt.


Ziele der Leitlinien

Die wichtigsten Ziele der Leitlinien sind:

  • Transparenz herstellen, denn um mehr Beteiligung zu ermöglichen, ist es wichtig, Zugang zu Informationen zu haben. Auf mein.berlin.de erhalten Sie Informationen über alle geplanten Projekte,
  • Verbindlichkeit schaffen, denn der Entscheidungsprozess über die Frage, ob und wenn ja welche Art von Beteiligung durchgeführt wird, soll nachvollziehbar sein. Beteiligung soll auf Grundlage einheitlicher Kriterien abgestimmt und öffentlich kommuniziert werden,
  • Prinzipien der Beteiligung entwickeln, damit Beteiligungsverfahren klar strukturiert durchgeführt werden können. Die Leitlinien sichern eine gute Qualität und einen systematischen Ablauf von Beteiligungsverfahren.

 

Wie können Politik, Verwaltung, Bürgerinnen und Bürger, Beteiligung gemeinsam umsetzen? Welche Informationen sind wann wichtig? Was passiert mit den Ergebnissen der Beteiligung? Um für diese und viele weitere Fragen einen verbindlichen Orientierungsrahmen zu haben, wurden die Leitlinien entwickelt.

Sie finden die Leitlinien im Detail als Download unter folgendem Link:
https://www.berlin.de/raum-fuer-beteiligung/#links 

Die Leitlinien zur Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern an der räumlichen Stadtentwicklung Berlins sind die Grundlage für die Arbeit der Büros für Bürgerbeteiligung. Der Berliner Senat stellt Gelder bereit, um den einzelnen Bezirksämtern Aufbau und Betrieb von solchen Büros zu ermöglichen. Sie sollen als Anlauf- und Koordinationsstelle für die Beteiligung von Bürgern und Bürgerinnen an Projekten und Prozessen der räumlichen Stadtentwicklung dienen.

Wie sind die Leitlinien entstanden?

Im Koalitionsvertrag hat die Berliner Regierungskoalition aus SPD, Linken und Grünen im Herbst 2016 beschlossen, in einen verstärkten Dialog mit der Stadtgesellschaft zur Zukunft Berlins zu treten. Die Erarbeitung von Leitlinien für die Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern an der Stadtentwicklung ist dabei ein Baustein der übergeordneten Strategie der Regierungskoalition zur Stärkung der Beteiligung insgesamt.
Diese Leitlinien wurden von Oktober 2017 bis Juni 2019 durch ein Arbeitsgremium erarbeitet. Es hat sich aus Vertreterinnen und Vertretern aus Politik und Verwaltung sowie aus Bürgerinnen und Bürgern zusammengesetzt. Die Zwischenstände und die Arbeitsergebnisse des Gremiums wurden in öffentlichen Werkstätten vorgestellt, diskutiert und ergänzt. In seiner Sitzung am 3. Juni 2019 hat das Arbeitsgremium die Leitlinien beschlossen. Im September 2019 wurden die Leitlinien schließlich durch den Senat bestätigt.

Instrumente der Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern in Berlin


2019 hat der Berliner Senat Leitlinien für die Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern an der räumlichen Stadtentwicklung beschlossen. Diese Leitlinien sollen die Beteiligung an den Fragen der räumlichen Stadtentwicklung vereinheitlichen und vereinfachen und sollen in allen Bezirken Berlins umgesetzt werden.
Eine ausführliche Beschreibung der einzelnen Grundsätze findet sich in der Leitlinien-Broschüre (S. 20-23).
Die Leitlinien sehen fünf zentrale Instrumente zur Umsetzung ihrer Grundsätze vor. Hier finden Sie eine kurze Zusammenfassung der Instrumente, so wie sie in Reinickendorf umgesetzt werden:

Vorhabenliste
Welche Projekte der Stadtentwicklung laufen derzeit, welche sind geplant, welche Auswirkungen haben sie? Wo und wann wird im Bezirk was gebaut oder umgestaltet? Wo ist eine Beteiligung der Öffentlichkeit vorgesehen und wo (und warum) nicht? All diese Informationen über bezirkliche Vorhaben finden Bürger*innen in einer Vorhabenliste, die in gedruckter Form, im Internet, auf dieser Webseite und zukünftig unter www.mein.berlin.de verfügbar sein wird. Die Liste informiert frühzeitig über Vorhaben und wird regelmäßig aktualisiert. Bürger*innen können auf fehlende Projekte hinweisen, die dann in der digitalen Version veröffentlicht werden.

Anregung von Beteiligung
Es gibt immer wieder Vorhaben, die für die Bürger*innen oder für die Zukunft des Bezirks besonders bedeutsam sind. Bei derartigen Projekten führt die Verwaltung in der Regel von sich aus eine Beteiligung der Öffentlichkeit durch. Wenn das nicht der Fall ist, können Bürger*innen selbst eine Beteiligung anregen. Bei der Antragstellung unterstützt das Büro für Bürgerbeteiligung. Das zuständige Fachamt entscheidet dann zusammen mit der zuständigen Stadträtin bzw. dem zuständigen Stadtrat über den Antrag. Eine Ablehnung muss schriftlich begründet werden.

Beteiligungskonzepte
Ein Beteiligungskonzept soll die Grundlage für jeden Beteiligungsprozess sein. Für jedes Vorhaben, für das Beteiligung vorgesehen ist, soll vorab ein Beteiligungskonzept erarbeitet werden. Im Beteiligungskonzept steht, worum es bei der Beteiligung geht, wie sie abläuft, wer mitwirken kann und wie die Ergebnisse in das Vorhaben einfließen. Dieses Konzept wird in der Vorhabenliste veröffentlicht. Für die Erstellung und Umsetzung ist das zuständige Fachamt verantwortlich.

Büro für Bürgerbeteiligung (Anlaufstelle)
Das Büro für Bürgerbeteiligung bildet den ersten Schritt in der Umsetzung der berlinweiten Leitlinien im Bezirk Reinickendorf. Damit Bürger*innen jederzeit persönlich erfahren können, welche Vorhaben geplant sind, wo eine Beteiligung aktuell möglich ist und wie man sich beteiligen kann, gibt es das Büro für Bürgerbeteiligung.
Das Büro hat eine Lotsenfunktion für alle an Beteiligung interessierten Bürger*innen: Es informiert, berät und vernetzt zum Thema Beteiligung an Prozessen und Projekten der räumlichen Stadtentwicklung.
Weitere Aufgaben des Büros:
• Beratung und zur Durchführung von Beteiligung
• Unterstützung bei der Anregung von Beteiligung und der Selbstorganisation von Bürger*innen und Initiativen

Beteiligungsbeirat
Der Beteiligungsbeirat soll sich aus Vertreter*innen von Politik und Verwaltung sowie aus der Bürgerschaft zusammensetzen. Seine Aufgaben bestehen in der fortlaufenden Begleitung der Leitlinien-Umsetzung, bedarfsweisen Empfehlungen zu einzelnen Beteiligungsprozessen und der Beratung bei der Weiterentwicklung der Leitlinien.

In Reinickendorf ist noch kein Beteiligungsbeirat gegründet worden, da das Bezirksamt und das Team der Anlaufstelle zunächst an der Umsetzung der übrigen Instrumente arbeiten.